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über die Gebete um Heilung durch Gott |
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Instruktion über die Gebete um Heilung durch Gott
EINLEITUNG
Das Streben nach Glück ist tief im Menschenherz verankert und schon immer
von der Sehnsucht begleitet, von Krankheit befreit zu werden und ihren
Sinn zu verstehen, wenn man davon betroffen ist. Es handelt sich um ein
menschliches Phänomen, das auf die eine oder andere Weise jede Person
angeht und in der Kirche ein besonderes Echo findet. Die Krankheit wird
von ihr nämlich als ein Mittel der Vereinigung mit Christus und der
geistlichen Läuterung verstanden und bildet für jene, die mit der
kranken Person zu tun haben, eine Gelegenheit, die Liebe zu üben. Darüber
hinaus ist die Krankheit - wie auch andere menschliche Leiden - eine
Situation, die besonders zum Gebet einlädt: sowohl um die Kraft, die
Krankheit mit gläubigem Sinn und Hingabe an Gottes Willen anzunehmen, wie
auch um die Gnade, davon geheilt zu werden.
Das Gebet um die Wiedererlangung der Gesundheit ist in jeder Epoche der
Kirche zu finden, natürlich auch in der Gegenwart. Neu ist in gewisser
Hinsicht, dass die - manchmal mit liturgischen Feiern verbundenen -
Gebetsversammlungen zunehmen, bei denen Gott um Heilung angefleht wird. In
verschiedenen, nicht ganz seltenen Fällen wird erklärt, dass tatsächlich
Heilungen erfolgt sind. Dadurch entstehen Erwartungen, dass dies bei
anderen ähnlichen Treffen wiederum geschieht. In diesem Zusammenhang wird
manchmal von einem mutmaßlichen Heilungscharisma gesprochen.
Es stellt sich die Frage, wie solche Versammlungen, bei denen um Heilung
gebetet wird, in liturgischer Hinsicht richtig einzuordnen sind, und vor
allem, welche Aufgabe die kirchliche Autorität hat, der es zukommt, über
die rechte Ordnung der liturgischen Feiern zu wachen und dafür
angemessene Normen zu erlassen.
Es schien deshalb angebracht, gemäß Canon 34 des Codex des kanonischen
Rechtes eine Instruktion zu veröffentlichen, die vor allem den
Ortsordinarien helfen soll, die Gläubigen in dieser Frage besser zu
leiten, indem sie fördern, was gut ist, und korrigieren, was vermieden
werden soll. Um die disziplinären Bestimmungen richtig einzuordnen und zu
verstehen, war ein fundierter lehrmäßiger Rahmen notwendig. Deshalb
werden die genannten Bestimmungen durch einen lehrmäßigen Teil über die
Heilungsgnaden und die Gebete um diese Gnaden eingeleitet.
I. LEHRMÄSSIGE ASPEKTE
1. Krankheit und Heilung: ihr Sinn und Wert in der Heilsökonomie
"Der Mensch ist zur Freude berufen, erfährt aber täglich auf vielfältige
Weise Leid und Schmerz".(1) Wenn der Herr die Erlösung verheißt,
spricht er deshalb von der Freude des Herzens über die Befreiung von den
Leiden (vgl. Jes 30,29; 35,10; Bar 4,29). Er ist es, "der aus allem
Übel erlöst" (Weish 16,8). Unter den Leiden sind jene, die mit der
Krankheit verbunden sind, stets in der Menschheitsgeschichte gegenwärtig;
der Mensch trägt in sich die tiefe Sehnsucht, von ihnen und von allem Übel
befreit zu werden.
Im Alten Testament erlebt das Volk Israel, "dass die Krankheit auf
geheimnisvolle Weise mit der Sünde und dem Bösen zusammenhängt".(2)
Unter den Strafen, die Gott dem untreu gewordenen Volk androht, nehmen die
Krankheiten einen weiten Raum ein (vgl. Dtn 28,21-22.27- 29.35). Der
Kranke, der von Gott die Heilung erfleht, bekennt, dass er mit Recht wegen
seiner Sünden gestraft wurde (vgl. Ps 38; 41; 107,17-21).
Die Krankheit trifft aber auch die Gerechten und der Mensch fragt sich,
warum dies so ist. Im Buch Ijob wird diese Frage immer wieder gestellt.
"Wenn es auch wahr ist, dass Leiden einen Sinn als Strafe hat, wann
immer es an Schuld gebunden ist, so ist es doch nicht wahr, dass jedes
Leiden Folge von Schuld sei und den Charakter von Strafe habe. Die Gestalt
des gerechten Ijob ist dafür ein besonderer Beweis im Alten Testament.
... Und wenn der Herr zustimmt, dass Ijob durch Leiden geprüft wird, so
tut er das, um dessen Gerechtigkeit zu beweisen. Das Leiden hat hier den
Charakter einer Prüfung".(3)
Obwohl die Krankheit also eine positive Kehrseite haben kann, insofern sie
die Treue des Gerechten unter Beweis stellt oder ein Mittel ist, um die
durch die Sünde verletzte Gerechtigkeit wiederherzustellen oder den Sünder
zur Besinnung und zur Umkehr zu führen, bleibt sie doch ein Übel.
Deshalb kündet der Prophet kommende Zeiten an, in denen es keine
Krankheiten und Leiden mehr geben und der Lebensfaden nicht mehr vom Tod
abgeschnitten wird (vgl. Jes 35,5-6; 65,19-20).
Im Neuen Testament findet die Frage, warum die Krankheit auch die
Gerechten trifft, ihre volle Antwort. Während seiner öffentlichen Tätigkeit
begegnet Jesus den Kranken immer wieder. Viele heilt er auf wunderbare
Weise. Die Heilungen charakterisieren geradezu seine Tätigkeit:
"Jesus zog durch alle Städte und Dörfer, lehrte in ihren Synagogen,
verkündete das Evangelium vom Reich und heilte alle Krankheiten und
Leiden" (Mt 9,35; vgl. 4,23). Die Heilungen sind Zeichen seiner
messianischen Sendung (vgl. Lk 7,20-23). Sie offenbaren den Sieg des
Reiches Gottes über jede Art von Übel und werden Symbol für die
Wiederherstellung des ganzen Menschen an Leib und Seele. Sie dienen als
Beweis, dass Jesus die Vollmacht hat, Sünden zu vergeben (vgl. Mk
2,1-12), und sind Zeichen der Heilsgüter, wie die Heilung des Gelähmten
am Teich Betesda (vgl. Joh 5,2-9.19-21) oder des blind Geborenen (vgl. Joh
9).
Auch die erste Evangelisierung war nach den Zeugnissen des Neuen
Testamentes von zahlreichen wunderbaren Heilungen begleitet, die die Macht
der Botschaft des Evangeliums bekräftigten. Die ersten christlichen
Gemeinschaften konnten sehen, wie sich die Verheißung des auferstande nen
Herrn in ihrer Mitte erfüllte: "Und durch die, die zum Glauben
gekommen sind, werden folgende Zeichen geschehen: ... die Kranken, denen
sie die Hände auflegen, werden gesund werden" (Mk 16,17-18). Die
Predigt des Philippus in Samaria ging einher mit wunderbaren Heilungen:
"Philippus aber kam in die Hauptstadt Samariens hinab und verkündigte
dort Christus. Und die Menge achtete einmütig auf die Worte des Philippus;
sie hörten zu und sahen die Wunder, die er tat. Denn aus vielen
Besessenen fuhren unter lautem Geschrei die unreinen Geister aus; auch
viele Lahme und Krüppel wurden geheilt" (Apg 8,5-7). Für den
heiligen Paulus sind die Zeichen und Wunder, die in der Kraft des Geistes
gewirkt werden, ein Kennzeichen der Verkündigung seines Evangeliums:
"Denn ich wage nur von dem zu reden, was Christus, um die Heiden zum
Gehorsam zu führen, durch mich in Wort und Tat bewirkt hat, in der Kraft
von Zeichen und Wundern, in der Kraft des Geistes Gottes" (Röm
15,18- 19; vgl. 1 Thess 1,5; 1 Kor 2,4-5). Man darf annehmen, dass es sich
bei diesen Zeichen und Wundern, welche die göttliche Macht offenbarten
und die Verkündigung unterstützten, zum Großteil um außerordentliche
Heilungen handelte. Es waren Wunder, die nicht ausschließlich an die
Person des Apostels gebunden waren, sondern sich auch durch die Gläubigen
ereigneten: "Warum gibt euch denn Gott den Geist und bewirkt
Wundertaten unter euch? Weil ihr das Gesetz befolgt oder weil ihr die
Botschaft des Glaubens angenommen habt?" (Gal 3,5).
Der messianische Sieg über die Krankheit wie über andere menschliche
Leiden wird nicht nur Wirklichkeit in ihrer Beseitigung durch außerorden
tliche Heilungen, sondern auch im freiwilligen und unschuldigen Leiden
Christi, der durch seine Passion jedem Menschen die Möglichkeit gibt,
sich mit ihm zu vereinigen. "Schließlich hat ja Christus selbst, der
ohne Sünde ist, in Erfüllung der Schriftworte beim Propheten Jesaja
(vgl. Jes 53,4f.) in seiner Passion alle erdenklichen Wunden auf sich
genommen und alle Schmerzen der Menschen geteilt".(4) Noch mehr:
"Im Kreuz Christi hat sich nicht nur die Erlösung durch das Leiden
erfüllt, sondern das menschliche Leiden selbst ist dabei zugleich erlöst
worden. ... Indem er die Erlösung durch das Leiden bewirkte, hat Christus
gleichzeitig das menschliche Leiden auf die Ebene der Erlösung gehoben.
Darum kann auch jeder Mensch durch sein Leiden am erlösenden Leiden
Christi teilhaben".(5)
Die Kirche nimmt sich der kranken Menschen in liebevoller Sorge an. Sie würdigt
aber auch die Sendung der Kranken, "ihre menschliche und christliche
Berufung zu leben und auf neue, noch wertvollere Weise am Wachstum des
Reiches teilzunehmen. Sie müssen sich die Worte des Apostels Paulus zum
Programm machen, Worte, die Licht schenken, um die gnadenhafte Bedeutung
ihrer Situation zu erkennen: 'Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze
ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt?
(Kol 1,24). Diese Entdeckung erfüllt den Apostel mit Freude: 'Jetzt freue
ich mich der Leiden, die ich für euch ertrage? (Kol 1,24)".(6) Diese
österliche Freude ist eine Frucht des Heiligen Geistes. Wie der heilige
Paulus "können viele Kranke 'trotz der Bedrängnis? zu Trägern der
Freude, 'die der Heilige Geist gibt? (1 Thess 1,6), und zu Zeugen der
Auferstehung Christi werden".(7)
2. Die Sehnsucht nach Heilung und das Gebet um Heilung
Unter der Voraussetzung, den Willen Gottes anzunehmen, ist die Sehnsucht
des Kranken nach Heilung gut und zutiefst menschlich, vor allem wenn sie
sich im vertrauensvollen Gebet zu Gott ausdrückt. Jesus Sirach ruft dazu
auf: "Mein Sohn, bei Krankheit säume nicht, bete zu Gott; denn er
macht gesund" (Sir 38,9). Verschiedene Psalmen sind Bittgebete um
Heilung (vgl. Ps 6; 38; 41; 88).
Während der öffentlichen Tätigkeit Jesu wenden sich viele Kranke an ihn
- sei es direkt oder durch ihre Freunde oder Verwandten - und bitten um
die Wiederherstellung der Gesundheit. Der Herr nimmt diese Bitten an; die
Evangelien enthalten keinen einzigen Hinweis, dass er solche Bitten
getadelt hätte. Die einzige Klage des Herrn betrifft den gelegentlichen
Mangel an Glauben: "Wenn du kannst? Alles kann, wer glaubt" (Mk
9,23; vgl. Mk 6,5-6; Joh 4,48).
Das Gebet der Gläubigen, die um die eigene Heilung oder die Heilung
anderer bitten, ist lobenswert. Auch die Kirche bittet den Herrn in der
Liturgie um die Gesundheit der Kranken. Sie hat vor allem ein Sakrament,
das "ganz besonders dazu bestimmt ist, die durch Krankheit Geprüften
zu stärken: die Krankensalbung".(8) Die Kirche pflegt dieses
Sakrament "durch die Salbung und das Gebet der Priester zu feiern. In
diesem Sakrament vertraut sie die Kranken dem Herrn in seinem Leiden und
seiner Verherrlichung an, dass er sie aufrichte und rette".(9)
Unmittelbar vorher betet die Kirche bei der Weihe des Krankenöls:
"Durch deinen Segen werde das geweihte Öl für alle, die wir damit
salben, ein heiliges Zeichen deines Erbarmens, das Krankheit, Schmerz und
Bedrängnis vertreibt, heilsam für den Leib, für Seele und
Geist".(10) Auch in den Gebetsformula ren nach der Salbung wird die
Heilung des Kranken erfleht.(11) Weil das Sakrament Unterpfand und Verheißung
des zukünftigen Reiches ist, ist die Heilung auch Ankündigung der
Auferstehung: "Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine
Klage, keine Mühsal. Denn was früher war, ist vergangen" (Offb
21,4). Zudem enthält das Missale Romanum ein Messformular für die
Kranken; dabei wird um geistliche Gnaden und auch um die Heilung der
Kranken gebetet.(12)
Im Benediktionale des Rituale Romanum gibt es einen Ordo benedictionis
infirmorum, der verschiedene euchologische Texte beinhaltet, in denen um
Heilung gebetet wird: im zweiten Formular der Preces,(13) in den vier
Orationes benedictionis pro adultis,(14) in den beiden Orationes
benedictionis pro pueris,(15) im Gebet des Ritus brevior.(16)
Selbstverständlich schließt das Gebet den Gebrauch sinnvoller natürlicher
Mittel zur Bewahrung und Wiedererlangung der Gesundheit nicht aus, sondern
ermutigt vielmehr dazu, so wie es die Kinder der Kirche auch antreibt,
sich um die Kranken zu sorgen und ihnen im Bemühen, über die Krankheit
zu siegen, Hilfe an Leib und Geist zu gewähren. Es liegt nämlich
"durchaus im Plan der göttlichen Vorsehung, dass der Mensch gegen
jede Art von Krankheit entschieden ankämpft und sich gewissenhaft mit
aller Sorgfalt um das hohe Gut der Gesundheit bemüht ".(17)
3. Das "Heilungscharisma" im Neuen Testament
Nicht nur die wunderbaren Heilungen bekräftigen die Macht der Verkündigung
des Evangeliums in der apostolischen Zeit. Das Neue Testament berichtet
auch davon, dass den Aposteln und anderen ersten Verkündern des
Evangeliums von Jesus eine echte Vollmacht zur Krankenheilung übertragen
wurde. Nach den Berichten von Matthäus und Lukas gibt der Herr den Zwölf
bei ihrer ersten Aussendung "die Vollmacht, die unreinen Geister
auszutreiben und alle Krankheiten und Leiden zu heilen" (Mt 10,1;
vgl. Lk 9,1); und er trägt ihnen auf: "Heilt Kranke, weckt Tote auf,
macht Aussätzige rein, treibt Dämonen aus!" (Mt 10,8). Auch bei der
Aussendung der zweiundsiebzig Jünger gibt der Herr den Auftrag:
"Heilt die Kranken, die dort sind" (Lk 10,9). Diese Vollmacht
wird ihnen im Zusammenhang mit ihrem missionarischen Auftrag verliehen,
also nicht zu ihrer eigenen Ehre, sondern zur Bekräftigung ihrer Sendung.
Die Apostelgeschichte berichtet allgemein von den Wundern, die sich
ereigneten: "durch die Apostel geschahen viele Wunder und
Zeichen" (Apg 2,43; vgl. 5,12). Es waren Wunder und Zeichen, also außerordentliche
Taten, die die Wahrheit und die Kraft der apostolischen Sendung
offenbarten. Neben diesen kurzen allgemeinen Hinweisen ist in der
Apostelgeschichte vor allem von den wunderbaren Heilungen die Rede, die
durch einzelne Verkünder des Evangeliums gewirkt wurden: durch Stephanus
(vgl. Apg 6,8), Philippus (vgl. Apg 8,6-7) und vor allem durch Petrus
(vgl. Apg 3,1-10; 5,15; 9,33-34.40-41) und Paulus (vgl. Apg 14,3.8-10;
15,12; 19,11-12; 20,9-10; 28,8-9).
Wie bereits erwähnt, erweitern das Ende des Markusevangeliums wie auch
der Galaterbrief den Horizont und beschränken die wunderbaren Heilungen
nicht auf die Tätigkeit der Apostel und einige Verkünder des
Evangeliums, denen eine herausragende Bedeutung bei der ersten
Missionierung zukommt. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Hinweise auf
die "Heilungscharismen" (vgl. 1 Kor 12,9.28.30) besonders
wichtig. Die Bedeutung des Wortes Charisma ist an sich sehr weit; ein
Charisma ist eine "frei geschenkte Gabe", im genannten Fall geht
es um "Gaben, Krankheiten zu heilen". Diese Gnadengaben werden
einem einzelnen zugeteilt (vgl. 1 Kor 12,9), sie werden also nicht
verstanden als Heilungen, die ein jeder der Geheilten für sich selbst
erlangt hat, sondern als eine Gabe, die einer Person gegeben ist, um
Heilungsgnaden für andere zu erwirken. Diese Gabe wird verliehen in dem
"einen Geist", wobei nicht näher bestimmt wird, wie diese
Person die Heilungen erwirkt. Man kann davon ausgehen, dass dies durch das
Gebet geschieht, vielleicht begleitet durch eine symbolische Geste.
Im Jakobusbrief findet sich ein Hinweis auf eine Handlung der Kirche durch
die Ältesten, bei der es um die - auch körperliche - Heilung der Kranken
geht. Es handelt sich dabei aber nicht um wunderbare Heilungen, sondern um
etwas anderes, das von den "Heilungscharismen" nach 1 Kor 12,9
zu unterscheiden ist. "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten
der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im
Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken
retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat,
werden sie ihm vergeben" (Jak 5,14-15). Es geht hier um eine
sakramentale Handlung, um die Salbung des Kranken mit Öl und das Gebet über
ihn, also nicht nur "für ihn", so als ob es nichts anderes als
ein Gebet um Fürsprache und Hilfe wäre; es handelt sich vielmehr um eine
wirkmächtige Handlung über den Kranken.(18) Die Worte "retten"
und "aufrichten" zeigen, dass es bei dieser Handlung nicht nur
und nicht vorrangig um die körperliche Heilung geht, obwohl sie mit
eingeschlossen ist. Der erste Ausdruck bezieht sich im Jakobusbrief gewöhnlich
auf das geistliche Heil (vgl. 1,21; 2,14; 4,12; 5,20), wird aber im Neuen
Testament auch im Sinn von "heilen" verwendet (vgl. Mt 9,21; Mk
5,28.34; 6,56; 10,52; Lk 8,48). Das zweite Wort hat manchmal die Bedeutung
von "auferstehen" (vgl. Mt 10,8; 11,5; 14,2), meint aber auch
das "Aufrichten" einer Person, die durch eine Krankheit
niedergedrückt ist, indem sie wunderbar geheilt wird (vgl. Mt 9,5; Mk
1,31; 9,27; Apg 3,7).
4. Die Gebete um Heilung durch Gott in der Tradition
Für die Kirchenväter ist es selbstverständlich, dass die Gläubigen
Gott nicht nur um die Gesundheit der Seele, sondern auch des Leibes
bitten. Der heilige Augustinus schreibt über die Güter des Lebens, der
Gesundheit und des körperlichen Wohlergehens: "Es ist notwendig zu
beten, dass man sie bewahrt, wenn man sie hat, und dass sie einem
geschenkt werden, wenn man sie nicht hat".(19) Derselbe Kirchenvater
hat uns das Zeugnis der Heilung eines Freundes hinterlassen, die durch die
Gebete eines Bischofs, eines Priesters und einiger Diakone in seinem Haus
erwirkt wurde.(20)
Dieselbe Ausrichtung ist in den liturgischen Riten des Westens und des
Ostens zu finden. Im Messbuch heißt es in einem Schlussgebet:
"Dieses Sakrament stärke uns an Leib und Seele".(21) In der
Karfreitagsliturgie erfolgt die Einladung, den allmächtigen Gott zu
bitten, "er nehme die Krankheiten hinweg" und "gebe den
Kranken die Gesundheit".(22) Zu den bedeutsamsten Texten zählt die
Weihe des Krankenöls. Hier wird Gott angerufen, dass das Öl durch den
Segen geweihtes Öl werde, "das Krankheit, Schmerz und Bedrängnis
vertreibt, heilsam für den Leib, für Seele und Geist".(23)
In den östlichen Riten der Krankensalbung sind die Ausdrücke im
Wesentlichen nicht anders. Es sei lediglich an einige wichtige Formeln
erinnert. Im byzantinischen Ritus wird während der Salbung des Kranken
das Gebet gesprochen: "Heiliger Vater, Arzt von Seele und Leib, du
hast deinen eingeborenen Sohn Jesus Christus gesandt, um jede Krankheit zu
heilen und uns vom Tod zu erretten, durch die Gnade deines Christus heile
auch diesen deinen Knecht vom Gebrechen des Leibes und der Seele, das ihn
quält".(24) Im koptischen Ritus wird der Herr angerufen, das Öl zu
weihen, damit alle, die damit gesalbt werden, die Gesundheit der Seele und
des Leibes erlangen. Während der Salbung des Kranken verweist der
Priester auf Jesus Christus, der in die Welt gesandt wurde, "um alle
Krankheiten zu heilen und vom Tod zu erretten", und bittet Gott,
"den Kranken von den Gebrechen des Leibes aufzurichten und ihm den
rechten Weg zu weisen".(25)
5. Das "Heilungscharisma" im Kontext der Gegenwart
Im Laufe der Kirchengeschichte fehlt es nicht an Heiligen, die außerorden
tliche Heilungen vollbrachten. Es gab solche Heilungen also nicht nur in
der apostolischen Zeit. Das sogenannte "Heilungscharisma", zu
dem hier einige lehrmäßige Klarstellungen erfolgen, ist jedoch nicht
unter diese Phänomene einzuordnen. Es geht vielmehr um die Frage der
besonderen Gebetstreffen, die organisiert werden, um wunderbare Heilungen
unter den kranken Teilnehmern zu erlangen, oder um Heilungsgebete nach der
heiligen Kommunion mit demselben Ziel.
Es gibt in der Kirchengeschichte eine Fülle von Zeugnissen über
Heilungen, die mit Gebetsstätten (Heiligtümer, Orte in der Nähe von
Reliquien der Märtyrer oder anderer Heiliger, usw.) verknüpft sind. Auch
aus diesem Grund wurden im Altertum und im Mittelalter die Wallfahrten zu
einigen Heiligtümern bekannt und beliebt, etwa jene zum heiligen Martin
von Tours oder zum heiligen Jakobus in Santiago de Compostela und vielen
anderen. Dasselbe geschieht auch in der Gegenwart, zum Beispiel seit mehr
als einem Jahrhundert in Lourdes. Solche Heilungen implizieren kein
"Heilungscharisma", denn sie werden nicht von einer mit diesem
Charisma ausgestatteten Person gewirkt. Aber es ist notwendig, bei der
lehrmäßigen Beurteilung der genannten Gebetstreffen diesem Phänomen
Rechnung zu tragen.
Bei den Gebetstreffen mit dem Ziel, Heilungen zu erlangen - einem Ziel,
das in der Planung solcher Treffen vorrangig ist oder darauf wenigstens
einen Einfluss hat -, kann man unterscheiden zwischen Versammlungen, bei
denen ein wahres oder mutmaßliches "Heilungscharisma" im Spiel
ist, und anderen Treffen, die nicht mit einem solchen Charisma in
Beziehung gebracht werden. Bei den erstgenannten Zusammenkünften ist für
die Wirksamkeit des Gebetes das Eingreifen einer oder mehrerer Personen
oder einer qualifizierten Personengruppe notwendig, wie zum Beispiel der
Leiter der Gruppe, die die Versammlungen organisieren. Wenn keine
Verbindung mit dem "Heilungscharisma" gegeben ist, sind die
Feiern, die in den liturgischen Büchern vorgesehen sind, selbstverständlich
erlaubt und oft auch angebracht, wie etwa die Messe für die Kranken.
Werden die liturgischen Normen nicht eingehalten, sind solche Feiern nicht
gestattet.
In Heiligtümern gibt es häufig auch andere Feiern, die an sich nicht
direkt darauf ausgerichtet sind, von Gott Heilungsgnaden zu erflehen, bei
denen aber die Erlangung von Heilungen ein wichtiges Element in der
Absicht der Organisatoren und der Teilnehmer darstellt. Aus diesem Grund hält
man liturgische Feiern, zum Beispiel die Aussetzung des Allerheiligsten
mit eucharistischem Segen, und nicht liturgische Feiern, die der von der
Kirche geförderten Volksfrömmigkeit entsprechen, wie etwa das feierliche
Rosenkranzgebet. Auch solche Feiern sind erlaubt, wenn dabei ihr
authentischer Sinn nicht entstellt wird. Man darf etwa bei der Aussetzung
der heiligen Eucharistie das Verlangen, die Heilung von Kranken zu
erlangen, nicht so in den Vordergrund rücken, dass das eigentliche Ziel
der Aussetzung verloren geht, nämlich "die Gläubigen zum lebendigen
Bewusstsein von der wunderbaren Gegenwart Christi zu führen und sie
einzuladen, sich mit ihm zu vereinigen. Diese Vereinigung erlangt in der
sakramentalen Kommunion ihren Höhepunkt".(26)
Das "Heilungscharisma" kann nicht einfach einer bestimmten
Kategorie von Gläubigen zugeschrieben werden. Es ist offensichtlich, dass
der heilige Paulus in seinen Hinweisen auf die verschiedenen Charismen in
1 Kor 12 die Gabe der "Heilungscharismen" nicht einer besonderen
Gruppe - den Aposteln, den Propheten, den Lehrern, denen, die das Amt der
Leitung innehaben, oder anderen - zuordnet. Die Zuteilung der Charismen
erfolgt nach einer anderen Logik: "Das alles bewirkt ein und derselbe
Geist; einem jeden teilt er seine besondere Gabe zu, wie er will" (1
Kor 12,11). Folglich wäre es völlig willkürlich, wenn in den
Gebetstreffen, bei denen Heilungen erfleht werden, irgendeiner Gruppe von
Teilnehmern, etwa den Leitern der Gruppe, ein "Heilungscharisma"
zugeschrieben würde; man muss sich vielmehr dem ganz und gar freien
Willen des Heiligen Geistes anvertrauen, der einigen ein besonderes
Heilungscharisma schenkt, um die Macht der Gnade des Auferstandenen zu
offenbaren. Doch nicht einmal die eindringlichsten Gebete erwirken die
Heilung aller Krankheiten. So muss der heilige Paulus vom Herrn lernen:
"Meine Gnade genügt dir; denn sie erweist ihre Kraft in der
Schwachheit" (2 Kor 12,9). Zudem können die Leiden, die zu tragen
sind, einen tiefen Sinn haben, gemäß dem Wort: "Für den Leib
Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das, was an
den Leiden Christi noch fehlt" (Kol 1,24).
II. DISZIPLINÄRE BESTIMMUNGEN
Art. 1 - Es ist jedem Gläubigen gestattet, in Gebeten Gott um Heilung zu
bitten. Wenn solche Gebete in einer Kirche oder an einem anderen heiligen
Ort stattfinden, ist es angemessen, dass ein geweihter Amtsträger sie
leitet.
Art. 2 - Heilungsgebete gelten als liturgische Gebete, wenn sie in den
liturgischen Büchern enthalten sind, die von der zuständigen kirchlichen
Autorität approbiert sind; andernfalls handelt es sich um nicht
liturgische Gebete.
Art. 3 - § 1. Liturgische Heilungsgebete werden nach dem vorgeschriebe
nen Ritus und mit den liturgischen Gewändern gefeiert, die im Ordo
benedictionis infirmorum des Rituale Romanum angegeben sind.(27)
§ 2. Gemäß den Praenotanda(28) desselben Rituale Romanum können die
Bischofskonferenzen im Ritus der Krankensegnungen nach vorausge hender Prüfung
durch den Heiligen Stuhl die Anpassungen vornehmen, die sie für pastoral
angemessen oder eventuell notwendig halten.
Art. 4 - § 1. Der Diözesanbischof(29) hat das Recht, für die eigene
Teilkirche gemäß can. 34 CIC Normen für liturgische
Heilungsgottesdienste zu erlassen.
§ 2. Jene, die für die Vorbereitung solcher liturgischer Feiern zuständig
sind, haben sich bei ihrer Durchführung an die genannten Normen zu
halten.
§ 3. Die Erlaubnis für diese Gottesdienste muss ausdrücklich gegeben
sein, auch wenn Bischöfe oder Kardinäle sie organisieren oder daran
teilnehmen. Wenn ein gerechter und entsprechender Grund vorliegt, hat der
Diözesanbischof das Recht, einem anderen Bischof gegenüber ein Verbot
auszusprechen.
Art. 5 - § 1. Nicht liturgische Heilungsgebete, die auf Grund ihrer
Eigenart von liturgischen Feiern unterschieden werden müssen, sind
Zusammenkünfte zum Gebet und zur Lesung des Wortes Gottes, über die der
Ortsordinarius gemäß can. 839 § 2 CIC wacht.
§ 2. Es ist sorgfältig zu vermeiden, diese freien, nicht liturgischen
Gebete mit liturgischen Gottesdiensten im eigentlichen Sinn zu
verwechseln.
§ 3. Es ist darüber hinaus notwendig, darauf zu achten, dass beim Ablauf
solcher Feiern - vor allem von Seiten jener, die sie leiten - nicht auf
Formen zurückgegriffen wird, die dem Hysterischen, Künstlichen,
Theatralischen oder Sensationellen Raum geben.
Art. 6 - Über den Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel, vor allem
des Fernsehens, während der liturgischen oder nicht liturgischen
Heilungsgebete wacht der Diözesanbischof gemäß can. 823 CIC und den
Richtlinien, die von der Kongregation für die Glaubenslehre in der
Instruktion vom 30. März 1992(30) erlassen wurden.
Art. 7 - § 1. Unter Beibehaltung der oben angeführten Bestimmungen von
Art. 3 und mit Ausnahme der Gottesdienste für die Kranken, die in den
liturgischen Büchern vorgesehen sind, dürfen in die Feier der heiligen
Eucharistie, der Sakramente und des Stundengebetes keine liturgischen oder
nicht liturgischen Heilungsgebete eingefügt werden.
§ 2. Bei den in § 1 erwähnten Feiern besteht die Möglichkeit, in den Fürbitten
besondere Gebetsintentionen für die Heilung von Kranken einzufügen, wenn
dies vorgesehen ist.
Art. 8 - § 1. Der Dienst des Exorzismus muss gemäß can. 1172 CIC, dem
Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 29. September
1985(31) und dem Rituale Romanum(32) unter Weisung des Diözesanbischofs
ausgeübt werden.
§ 2. Die im Rituale Romanum enthaltenen Exorzismusgebete müssen von den
liturgischen und nicht liturgischen Heilungsgottesdiensten unterschieden
bleiben.
§ 3. Es ist streng verboten, solche Exorzismusgebete in der Feier der
heiligen Messe, der Sakramente oder des Stundengebetes einzufügen.
Art. 9 - Jene, die liturgische oder nicht liturgische
Heilungsgottesdienste leiten, müssen sich bemühen, in der Versammlung
ein Klima echter Andacht zu bewahren, und die notwendige Klugheit walten
lassen, wenn unter den Anwesenden Heilungen erfolgen; nach Beendigung der
Feier sollen sie etwaige Zeugnisse mit Einfachheit und Sorgfalt sammeln
und der zuständigen kirchlichen Autorität vorlegen.
Art. 10 - Der Diözesanbischof hat pflichtgemäß einzugreifen, wenn bei
liturgischen oder nicht liturgischen Heilungsgottesdiensten Missbräuche
vorkommen und ein offensichtliches Ärgernis für die Gemeinschaft der Gläubigen
vorliegt oder wenn schwerwiegend gegen die liturgischen oder disziplinären
Normen verstoßen wird.
Papst Johannes Paul II. hat in einer dem unterzeichneten Präfekten gewährten
Audienz die vorliegende Instruktion, die in der Ordentlichen Versammlung
dieser Kongregation beschlossen worden war, gebilligt und ihre Veröffentlichung
angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 25. Semptember
2000, dem Fest Kreuzerhöhung.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 14. September
2000, dem Fest Kreuzerhöhung.
+ Joseph Kardinal Ratzinger,
Präfekt
+ Tarcisio Bertone S.D.B.,
Erzbischof em. von Vercelli,
Sekretär
--------------------------------------------------------------------------------
(1) JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Christifideles laici, Nr.
53: AAS 81 (1989), 498.
(2) Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1502.
(3) JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Salvifici doloris, Nr. 11:
AAS 76 (1984) 212.
(4) Die Feier der Krankensakramente. Die Krankensalbung und die Ordnung
der
Krankenpastoral in den katholischen Bistümern des deutschen
Sprachgebietes, Zweite Auflage, Freiburg 1994, Praenotanda, Nr. 2; vgl.
Rituale Romanum, Ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II
instauratum, Auctoritate Pauli PP. VI promulgatum, Ordo Unctionis
Infirmorum eorumque Pastoralis Curae, Editio typica, Typis Polyglottis
Vaticanis, MCMLXXII, n. 2.
(5) JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Salvifici doloris, Nr. 19:
AAS 76 (1984) 225.
(6) JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Christifideles laici, Nr.
53: AAS 81 (1989), 499.
(7) Ebd., Nr. 53: AAS 81 (1989), 499.
(8) Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1511.
(9) Rituale Romanum, Ordo Unctionis Infirmorum eorumque Pastoralis Curae,
n. 5.
(10) Rituale Romanum, Ordo Unctionis Infirmorum eorumque Pastoralis Curae,
n. 75.
(11) Vgl. Rituale Romanum, Ordo Unctionis Infirmorum eorumque Pastoralis
Curae, n. 77.
(12) Vgl. Missale Romanum, Ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii
Vaticani II instauratum, Auctoritate Pauli PP. VI promulgatum, Editio
typica altera, Typis Polyglottis Vaticanis, MCMLXXV, pp. 838-839.
(13) Vgl. Rituale Romanum, Ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii
Vaticani II instauratum, Auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatum, De
Benedictionibus, Editio typica, Typis Polyglottis Vaticanis, MCMLXXXIV, n.
305.
(14) Vgl. ebd., nn. 306-309.
(15) Vgl. ebd., nn. 315-316.
(16) Vgl. ebd., n. 319.
(17) Rituale Romanum, Ordo Unctionis Infirmorum eorumque Pastoralis Curae,
n. 3.
(18) Vgl. KONZIL VON TRIENT, sess. XIV, Doctrina de Sacramento Extremae
Unctionis, cap. 2: DH 1696.
(19) AUGUSTINUS, Epistulae 130, VI,13 (= PL, 33,499).
(20) Vgl. AUGUSTINUS, De Civitate Dei 22, 8,3 (= PL 41,762- 763).
(21) Die Feier der heiligen Messe, Messbuch für die Bistümer des
deutschen Sprachgebietes, Freiburg 1976, Schlussgebet am 26. Sonntag im
Jahreskreis; vgl. Missale Romanum, p. 563.
(22) Ebd., Große Fürbitten, 10; vgl. Missale Romanum, p. 256.
(23) Die Feier der Krankensakramente, Anhang III; vgl. Rituale Romanum,
Ordo Unctionis Infirmorum eorumque Pastoralis Curae, n. 75.
(24) GOAR J., Euchologion sive Rituale Graecorum, Venetiis 1730 (Graz
1960), 338.
(25) DENZINGER H., Ritus Orientalium in administrandis Sacramentis, vv.
I-II, Würzburg 1863 (Graz 1961), v. II, 497f.
(26) Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe,
Studienausgabe, Freiburg 1976, Nr. 82; vgl. Rituale Romanum, Ex Decreto
Sacrosancti Concilii Vaticani II instauratum, Auctoritate Pauli PP. VI
promulgatum, De Sacra Communione et de Cultu Mysterii Eucharistici Extra
Missam, Editio typica, Typis Polyglottis Vaticanis, MCMLXXIII, n. 82.
(27) Vgl. Rituale Romanum, De Benedictionibus, nn. 290-320.
(28) Vgl. ebd., n. 39.
(29) Und jene, die ihm gemäß can. 381 § 2 rechtlich gleichgestellt
sind.
(30) Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Instruktion über einige
Aspekte des Gebrauchs der sozialen Kommunikationsmittel bei der Förderung
der Glaubenslehre, Libreria Editrice Vaticana, Vatikanstadt 1992.
(31) Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Epistula Inde ab aliquot
annis, Ordinariis locorum missa: in mentem normae vigentes de exorcismis
revocantur: AAS 77 (1985) 1169- 1170.
(32) Vgl. Rituale Romanum, Ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii
Vaticani II instauratum, Auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatum, De
Exorcismis et Supplicationibus Quibusdam, Editio typica, Typis Polyglottis
Vaticanis, MIM, Praenotanda, nn. 13-19.
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