| DDr. Donato
Squicciarini, Die Aufgaben eines apostolischen Nuntius nach dem
Zweiten Vatikanischen Konzil |
VORTRAG
Seiner Exzellenz Msgr. DDr. Donato SQUICCIARINI,
Titularerzbischof von Tiburnia, Apostolischer Nuntius in Österreich,
an den Katholischen Akademikerverband
Wien am 20. März 1990
Hochwürden P. Dr. Alois KRAXNER als Ihr Geistlicher Assistent hat mich zu Beginn des Advents 1989 eingeladen, diesen heutigen Abend bei Ihnen im Katholischen Akademikerverband der Erzdiözese Wien zu verbringen und vorgeschlagen, das folgende Thema zu behandeln:
"DIE AUFGABEN EINES APOSTOLISCHEN NUNTIUS
NACH DEM ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZIL".
Dafür braucht es die Klärung einiger Begriffe und den Blick in die Geschichte.
1. "Apostolischer Nuntius" heißt: ständiger diplomatischer Vertreter des Papstes:
§1."Den Gesandten des Papstes wird das Amt übertragen, den Papst selbst bei den Teilkirchen oder auch bei den Staaten und öffentlichen Autoritäten, zu denen sie entsandt sind, auf Dauer zu vertreten" (CIC 1983, Can. 363).
2. Der Papst hat dieses Recht schon in den ersten Jahrhunderten der Kirchengeschichte ausgeübt: Päpstliche Gesandte finden sich erstmals auf Ökumenischen Konzilen von Nizäa im Jahre 325, von Konstantinopel 381 usw. Solche Gesandte heißen "Legati a latere" und haben geistliche Aufgaben. Als erste Diplomatische Vertreter des Papstes kann man jedoch die Apokrisiare am Hof von Konstantinopel vom 5. bis dem 8. Jahrhundert bezeichnen.
3. Mitte des 15. Jahrhunderts beginnt die Geschichte der Ständigen Gesandten; im Lauf des 16. Jahrhunderts werden die ersten ständigen Nuntiaturen errichtet.
Mit dieser Epoche beginnt die Geschichte der Ständigen Diplomatischen Vertreter zwischen den Nationen.
Als erste ständige Nuntiatur gilt die von Venedig im Jahre 1500: in der Folge wurden die ständigen Nuntiaturen in Österreich, Deutschland, Belgien, Schweiz, Spanien, usw. errichtet. Auf einen in der Wiener Nuntiatur hängenden Tafel, läßt sich ersehen, daß der erste Nuntius im Jahre 1529 in Österreich residiert hat. Heute abend spricht zu Ihnen der 88. Nuntius in Wien!
Nach diesen Vorbemerkungen soll eine Reihe von Fragen zunächst beantwortet werden:
1. Welche rechtlichen Grundlagen bestehen bezüglich des Diplomatischen Vertreters des Heiligen Vaters?
Der Codex Iuris Canonici, den Papst Johannes Paul II. als Resultat des II. Vatikanischen Konzils erstellen ließ, sagt:
"Der Papst besitzt das angeborene und unabhängige Recht, seine Gesandten zu ernennen und sie zu den Teilkirchen in den verschiedenen Nationen oder Regionen wie auch zugleich zu den Staaten und öffentlichen Autoritäten zu entsenden, desgleichen sie zu versetzen oder abzuberufen, allerdings unter Wahrung der Normen des internationalen Rechts, soweit es die Entsendung und Abberufung von Gesandten bei den Staaten betrifft" (Can. 362).
Die Wiener Diplomatischen Konventionen von 1815 und 1961 haben dieses Recht auch durch ein besonderes Rangreglement für die Vertreter des Heiligen Stuhles anerkannt.
2. Was bestimmt das II. Vatikanische Konzil über die
Nuntiaturen?
Das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche legt fest, daß die Nuntiaturen in ihrer rechtlichen Stellung und Organisation der zu den Behörden der römischen Kurie gehören:
"Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten.
"Die Väter des Heiligen Konzils wünschen jedoch, daß diese Behörden, die zwar dem Papst und den Hirten der Kirche eine vorzügliche Hilfe geleistet haben, eine neue Ordnung erhalten, die den Erfordernissen der Zeit, der Gegenden und der Riten stärker angepaßt ist, besonders was ihre Zahl, Bezeichnung, Zuständigkeit, Verfahrensweise und die Koordinierung ihrer Arbeit angeht. Desgleichen wünschen sie, daß unter Berücksichtigung des den Bischöfen eigenen Hirtenamtes das Amt der päpstlichen Legaten genauer abgegrenzt werde" (CD 9).
Was sind sie und wofür dienen die Behörden der Römischen Kurie, von denen das
Konzil spricht?
Diese Frage kann man so beantworten:
Diese Behörden der römischen Kurie "sind Hilfsorgane des Papstes, die in seinem Namen und mit seiner Vollmacht, das heißt kraft ordentlicher stellvertretender Gewalt, ihres Amtes walten. Der Papst bedient sich ihrer in Ausübung seiner obersten Hirtengewalt über die Gesamtkirche, wobei das Wirken dieser Behörden auf das Wohl der Teilkirchen bezogen ist, aus denen und in denen die eine und einzige katholische Kirche besteht (vgl. "Lumen Gentium" Artikel 23 Absatz 2), und dadurch zugleich ein Dienst für die Vorsteher der Teilkirchen ist" (LThK XIII/Vatikanum II/2, Kommentar Prof. Mörsdorf, S. 161).
"In Anerkennung der vorzüglichen Hilfe, welche die kurialen Behörden dem Papst wie den Hirten der Kirche geleistet haben, wird eine Neuordnung erbeten, die den Erfordernissen der Zeit, der Gebiete und der Riten stärker angepaßt ist, besonders was ihre Zahl, Bezeichnung, Zuständigkeit, Verfahrensweise und die Koordination ihrer Arbeit
angeht"(Ibd.).
3. Hat der Papst diesem Wunsch der Konzilsväter entsprochen?
Die Wünsche des Zweiten Vatikanischen Konzils hat Paul VI. am 24. Juni 1969 mit dem Motuproprio "Sollicitudo omnium Ecclesiarum - Über die Aufgaben der Legaten" erfüllt. Darin benutzt der Papst oft die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils, wie
- die Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium",
- das Dekret über den Ökumenismus "Unitatis redintegratio",
- das Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche "Ad gentes divinitus",
- das Dekret über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen
"Nostra aetate",
- das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche "Christus
Dominus",
- die Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes".
Es ist notwendig, dieses Dokument genau anzusehen, um eine vertiefte Sicht der Fragen zu erhalten.
4. Hat die Institution der Päpstlichen Legaten ein theologisches Fundament?
Papst Paul VI. sagt, daß die Aufgaben des Papstes dessen Präsenz in den einzelnen Kirchen und einen intensiven Beziehungsaustausch erfordern: zum Beweis dafür zitiert der Papst die Heilige Schrift und das Konzil:
"Die Sorge um die Gesamtkirche, die Uns Gott nach seinem geheimen Ratschluß auferlegt hat und über die Wir ihm Rechenschaft schulden macht es erforderlich, daß Wir als Stellvertreter Christi für die ganze Kirche in den verschiedenen Teilen der Welt in angemessener Weise gegenwärtig sind und die Verhältnisse der einzelnen Kirchen genau kennen.
"Der Bischof von Rom hat nämlich kraft seines Amtes volle, höchste und universale Gewalt über die Kirche und kann sie immer frei ausüben, da sie eine ordentliche und unmittelbare Gewalt ist".
"Er ist außerdem als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen (LG 23), und es ist deshalb eine seiner Hauptaufgaben, daß er den bischöflichen Dienst in Einheit und ungeteilt erhalte (LG 18). Der ewige Hirt hat ihm auch, da er seinem Stellvertreter die Schüssel des Himmelreiches übertrug und ihn zum Felsen und Fundament seiner Kirche machte, den Auftrag erteilt, seine Brüder zu bestärken (vgl. Mt 16,18 und Lk 22,32); er soll sie leiten und in seinem Namen geeint bewahren, er soll ihnen aber auch helfen und sie stützen, durch sein Wort und in gewisser Weise durch seine Gegenwart".
Wir dürfen ferner keinesfalls mit Schweigen die Pflicht übergehen, die Uns dem Guten Hirten gegenüber bindet, jene seiner Schafe, die noch nicht aus diesem Schafstall sind, zu ihm zu rufen. Ja, Unser Denken und Unsere Hirtensorge richtet sich auch auf sie, damit sich der Wunsch des Herrn erfülle und ein Hirt und eine Herde werde (Joh 10,16). Jesus Christus will ja, daß sein Volk durch die gläubige Predigt des Evangeliums und die Verwaltung der Sakramente durch die Apostel und durch ihre Nachfolger, die Bischöfe mit dem Nachfolger Petri als Haupt, sowie durch ihre Leitung in Liebe unter der Wirksamkeit des Heiligen Geistes wachse, und er vollendet seine Gemeinschaft in der Einheit (UR 2). Aber auch die Liebe Christi treibt Uns an, und der von Gott erhaltene Auftrag drängt Uns, den Glauben und das Heil Christi auszubreiten. Wir müssen ja unablässig Christus verkündigen, der ist 'der Weg, die Wahrheit und das Leben' (Joh 14,6)" [vgl. NA 2].
5. Könnte man nicht auch das notwendige Beziehungsaustausch durch Briefwechsel
und durch den Besuch der Bischöfe "ad limina Apostolorum" erreicht werden?
Der Papst antwortet mit einem "nicht allein, sondern auch":
"Die rechte Ausübung dieser Unserer vielen Aufgaben macht einen intensiven Beziehungsaustausch dringend notwendig zwischen Uns und Unsern Brüdern im Bischofsamt wie den ihnen anvertrauten Kirchen. Diese Beziehungen können nicht allein durch Briefwechsel unterhalten werden, sondern sie erfordern auch den Besuch der Bischöfe "ad limina Apostolorum" (zu den Gräbern der Apostel) und von Unserer Seite die Entsendung von Geistlichen, die Uns vertreten und entweder einen besonderen Auftrag erfüllen oder ständig bei den Bischöfen der verschiedenen Nationen bleiben.
Gewiß, der moderne Fortschritt hat Uns in providentieller Hilfe ermöglicht, auch persönlich in ferne Kontinente zu kommen, um Unsere Söhne und Brüder zu besuchen, und damit ist Unserem apostolischen Wirken eine neue Form gegeben. Aber die vielen und schweren Aufgaben, die Uns hier in Rom zurückhalten, machen die häufige Wiederholung dieser wertvollen Besuche unmöglich. Das bestärkt Uns in der Überzeugung, daß den Mitteln der Beziehungen, deren sich Unsere Vorgänger schon bedient und die Wir oben erwähnt haben, höchste Bedeutung zuzumessen ist.
Auch das II. Vatikanische Konzil hat unter doppeltem Aspekt den Wert und den Nutzen dieser Gewohnheit bestätigt. Einerseits wünscht es, daß eine größere Zahl von Bischöfen, Priestern und Laien aus den verschiedenen Nationen in der Kurie anwesend seien, anderseits fordert es von uns, daß das Amt und die Oligenheiten Unserer Legaten genauer abgegrenzt werden".
6. Warum vertreten so viele Legaten bei den verschiedenen Ortskirchen und bei den
Staaten in aller Welt den Papst?
Die päpstliche Antwort lautet so:
"Es ist ja klar einzusehen, daß der Bewegung zum Zentrum und Herzen der Kirche hin eine andere Bewegung entsprechen muß, die vom Mittelpunkt der Kirche zur Peripherie führt und auf gewisse Weise alle Kirchen und jede einzelne, alle und jeden einzelnen Oberhirten und Gläubigen erreicht. Der Schatz der Wahrheit, der Gnade und der Einheit, den Wir in Christus Unserem Erlöser erhalten haben und den Wir hüten und verwalten, soll so allen verkündet und dargeboten werden.
"Durch Unsere Legaten, die bei den verschiedenen Nationen weilen, nehmen Wir selbst teil am Leben Unserer Kinder, gliedern Uns gleichsam in ihre Gemeinschaft ein und werden leichter und sicherer mit ihren Anliegen und tiefsten Wünschen bekannt".
7. Welche innerkirchlichen Aufgaben obliegen dem Nuntius?
"Aufgabe des päpstlichen Legaten ist es vor allem, den Bischöfen, Priestern, Ordensleuten und allen Christgläubigen zu helfen; diese erlangen durch dieses Amt deswegen Stütze und Schutz, weil der päpstliche Legat jene höhere Autorität repräsentiert, die allen zum Guten dienen soll. Das Amt des Legaten steht nicht über der Vollmacht des Bischofs, noch ersetzt oder beeinträchtigt es diese, im Gegenteil, er schützt und stärkt sie durch brüderlich klugen Rat. Der Apostolische Stuhl hat ja stets als gültige Norm für die Leitung der Kirche die Unseres Vorgängers, des heiligen Gregor des Großen, befolgt, die er so formuliert hat: "Wenn die jedem einzelnen Bischof zustehende Jurisdiktion nicht gewahrt wird, was geschieht dann anderes, als daß die kirchliche Ordnung, die durch Uns behütet werden soll, durch Uns verwirrt und durcheinander gebracht wird?"
8. Welche Verhältnis hat ein Nuntius zur Bischofskonferenz?
Papst Paul VI. konkretisiert diese Beziehung wie folgt:
"Im Verhältnis zu den Bischofskonferenzen bedenke der päpstliche Legat stets, daß ihre Aufgabe und ihr Dienst von größter Bedeutung sind. Deshalb soll er mit ihnen enge
Beziehungen pflegen und jede mögliche Hilfe bieten".
9. Welche diplomatischen Aufgaben obliegen einem Nuntius?
Als Oberhirte der gesamten Kirche beantwortet Papst Paul VI. in seinem Motuproprio ausführlich unsere Frage:
"In diesen gewiß sehr großen Aufgaben bei den einzelnen Kirchen erschöpft sich jedoch der Dienst Unserer Legaten nicht. Wir entsenden sie auch zu den höchsten Trägern der Staatsgewalt, nämlich dorthin, wo die katholische Kirche gleichsam verwurzelt oder doch wenigstens irgendwie gegenwärtig ist. Das Recht dazu liegt von Natur aus in dem Uns eigenen geistlichen Amte und ist zudem im Laufe der Jahrhunderte durch gewisse geschichtliche Ereignisse sehr begünstigt worden".
10. Welche Prinzipien sollen die Beziehungen zwischen Kirche und Staat regeln?
Hier die Antwort des Papstes:
"Freilich ist es nicht zu leugnen, daß die Ziele von Kirche und Staat unterschiedlicher Ordnung angehören. Kirche und Staat sind aber, jeweils in der ihnen eigenen Ordnung, vollkommene Gesellschaften. Ihnen stehen daher - in dem einem jeden von ihnen zukommenden Bereich - die ihnen eigenen Rechte und Mittel zur Verfügung, und sie können ihre Gesetze anwenden. Aber es ist auch wahr, daß beide zum Wohle des gleichen Untergebenen arbeiten, nämlich des Menschen, der von Gott berufen ist, das ewigen Heil zu erlangen. Er wurde ja auf die Erde gestellt, daß er durch ein Leben der Arbeit, im friedlichen Zusammenschluß mit seinesgleichen auf seinen und den allgemeinen Wohlstand bedacht sei und mit Hilfe der göttlichen Gnade so sein Heil erwirke".
11. Ist eine Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat möglich?
Dazu stellt das Dokument Pauls VI. fest:
"Daraus ergibt sich, daß Kirche und Staat - da sie nun einmal zum Wohle des einzelnen wie auch der Gemeinschaft der Völker zusammenwirken sollen - notwendig eine gegenseitige, wahrhaft ehrliche Verständigung erstreben und durch offene Beziehungen wechselseitiger Zusammenarbeit und gegenseitiger Koordinierung schaffen, fördern und stärken; anderseits auch etwaige Zwistigkeiten, die vielleicht entstehen, vermeiden oder sie schlichten. So sollen sie die große Hoffnung der Menschen auf Frieden zwischen den Nationen, auf innere politische Ruhe jeden Landes und schließlich dessen Entwicklung verwirklichen".
"Dieses gegenseitige Gespräch sucht der Kirche die freie Ausübung ihrer Tätigkeit zu sichern, so daß sie imstande ist, der ihr von Gott anvertrauten Sendung zu entsprechen; zugleich vermittelt es aber auch den staatlichen Autoritäten die allzeit friedlichen und segensreichen Pläne der Kirche und bietet ihnen zur Erlangung des sozialen Wohles die wertvolle Hilfe ihrer geistigen Kräfte, ihrer Einrichtungen und Unternehmungen an. Das vertrauensvolle Gespräch erfolgt durch die offiziellen Beziehungen zwischen Kirche und Staat, die durch das Völkerrecht geschaffen wurden. Es dient dazu, nutzvolle Verständigung zu erreichen und eine wirklich für alle heilsame Tätigkeit zu entfalten".
Über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat, hat das Zweite Vatikanische Konzil wörtlich gesagt:
"Sehr wichtig ist besonders in einer pluralistischen Gesellschaft, daß man das Verhältnis zwischen der politischen Gemeinschaft und der Kirche richtig sieht, so daß zwischen dem, was die Christen als Einzelne oder im Verbund im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden, und dem, was sie im Namen der Kirche zusammen mit ihren Hirten tun, klar unterschieden wird.
"Die Kirche, die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden darf noch auch an irgendein politisches System gebunden ist, ist zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person.
"Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen; dabei sind jeweils die Umstände von Ort und Zeit zu berücksichtigen. Der Mensch ist ja nicht auf die zeitliche Ordnung beschränkt, sondern inmitten der menschlichen Geschichte vollzieht er ungeschmälert seine ewige Berufung. Die Kirche aber, in der Liebe des Erlösers begründet, trägt dazu bei, daß sich innerhalb der Grenzen einer Nation und im Verhältnis zwischen den Völkern Gerechtigkeit und Liebe entfalten. Indem sie nämlich die Wahrheit des Evangeliums verkündet und alle Bereiche menschlichen Handelns durch ihre Lehre und das Zeugnis der Christen erhellt, achtet und fördert sie auch die politische Freiheit der Bürger und ihre Verantwortlichkeit" (GS 76).
12. Hat der Heilige Stuhl auch Vertretungen bei den Internationalen Organisationen?
Diese Frage ist besonders interessant für die Österreicher, in deren Hauptstadt eines der bedeutendsten internationalen Zentren: Vienna International Center (VIC) seinen Sitz hat.
Kann und soll der Dienst eines päpstlichen Gesandten auch in überstaatlicher Weise diesen internationalen Institutionen, zumeist Organisationen, gelten?
Wenn ja, welches geistliche Interesse hat die Kirche dabei?
Papst Paul VI. begründet die Repräsentanz der Universalkirche auf internationaler Ebene so:
"Das Verlangen aller Menschen guten Willens nach einem friedlichen Zusammenleben der Nationen und der Förderung der Entwicklung der Völker, findet auch Ausdruck in der Errichtung der modernen internationalen Organisationen, die ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihr Ansehen allen zur Verfügung stellen und keine Arbeit scheuen, um den Friede und die Entwicklung aller Völker zu mehren".
Die Beziehungen des Heiligen Stuhles zu diesen Organisationen sind von der Sorge um das "bonum commune humanitatis", um das Gemeinwohl der Menschheit, um den Frieden, um die Entwicklung in allen Ländern, um die Zusammenarbeit der Völker, um die Förderung des geistlichen, moralischen und wirtschaftlichen Wohls der gesamten Menschheitsfamilie getragen. Wie Sie wissen, ist in der sogenannten UNO-City in Wien auch der Heilige Stuhl vertreten.
13. Können Laien als Delegaten und Beobachter bei Internationalen Organisationen berufen werden?
Papst Paul VI. hat dies ausdrücklich in seinem Grunddokument, auf das wir uns heute immer beziehen, festgehalten:
"Den Heiligen Stuhl vertreten auch jene Geistlichen und Laien, die als Leiter oder Mitglieder in die päpstliche Mission bei internationalen Organisationen oder bei Konferenzen und Kongressen berufen werden. Sie werden Delegaten oder Beobachter genannt, je nachdem der Heilige Stuhl Mitglied der internationalen Organisation ist oder nicht und je nachdem ob er an einer Konferenz mit oder ohne Stimmrecht teilnimmt".
In diesem Zusammenhang möchte ich besonders die bedeutungsvolle Rolle der päpstlichen Vertreter bei der "Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" in Wien, sowie bei allen Nachfolgekonferenzen der Helsinki KSZE erwähnen, die nicht zuletzt die Geltung der Menschenrechte für alle Menschen ohne Ansehen auf Nation, Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder sonstige Unterschiede mit großem Erfolg forderte.
Die Kirche, die "ohne Grenze" ist, paßt sehr gut in diesen Rahmen der Internationalen Organisationen.
Der Heilige Stuhl hat in seiner Geschichte immer jene Internationalen Organisationen gefördert, die Ausdruck der menschlichen Familie und zugleich der Familie Gottes sind!
14. Wie werden die Aufgaben eines Nuntius beschrieben?
Das erwähnte nachkonziliare Motuproprio Papst Pauls VI. nennt: "Aufgaben im allgemeinen" und "ordentliche Aufgaben".
15. Was ist mit allgemeinen Aufgaben gemeint?
Einheit zwischen dem Apostolischen Stuhl und der örtlichen Teilkirche, Sorge um das Wohl des Landes, Vertretung der Interessen der Kirche bei den Staatsregierungen, Beziehungen zu den anderen christlichen Gemeinschaften und nicht-christlichen Religionen.
16. Welche sind die ordentlichen Aufgaben?
Regelmäßige Berichterstattung, Information, Beurteilung "in Wahrheit und Billigkeit" der Verhältnisse der Kirche in jenem Land, in das der Nuntius entsandt wurde.
"Die ordentliche Aufgabe des päpstlichen Legaten besteht darin, den Apostolischen Stuhl regelmäßig in Wahrheit und Billigkeit zu informieren über die Verhältnisse der Kirchen, zu denen er entsandt wurde, wie auch über alles, was sich auf das kirchliche Leben und das Wohl der Seelen bezieht".
17. Welche Aufgaben hat der Nuntius bei Bischofsernennungen?
Was dieses Thema betrifft, möchte ich jenes päpstliche Reglement zitieren, das einen päpstlichen Gesandten bezüglich der "Berichterstattung" und der allfälligen Bischofsernennungen verpflichtet:
"Hinsichtlich der Ernennung von Bischöfen und anderen ihnen gleichgestellten Ordinarien ist es Aufgabe des päpstlichen Legaten, den üblichen Informativprozess einzuleiten und die Namen geeigneter Kandidaten den zuständigen Kurialbehörden vorzulegen. Er soll einen genauen Bericht beifügen, in dem er gewissenhaft vor dem Herrn seine eigene Meinung und Stellungnahme abgibt, welcher Kandidat ihm als der geeignetere erscheint".
Dabei ist ein Nuntius beauftragt:
"a. frei und mit gebührender Vorsicht Geistliche wie auch kluge Laien, die ihm zu nützlicher und vertrauenswürdiger Auskunft geeignet erscheinen, um ihre Ansicht bitten. Aus verständlicher und schuldiger Rücksichtnahme auf jene, die Rat erteilen, sowie auf jene, die ihn erfragten, wie auch aus der Natur der Befragung selbst, ist ihnen die Pflicht der Geheimhaltung aufzuerlegen;
b. nach den Normen vorgehen, die vom Apostolischen Stuhl über die zum bischöflichen Dienst Vorzuschlagenden erlassen sind und die Kompetenz der Bischofskonferenz vor Augen haben;
c. rechtmäßig gewährte Privilegien und wohlerworbene Rechte und jene besondere, vom Apostolischen Stuhl approbierte Verfahrensweise
beachten."
Alle diese Normen und Richtlinien können nicht voneinander getrennt werden. Es ist die Aufgabe eines päpstlichen Legaten sie zu befolgen, zu analysieren, aber auch eine zusammenfassende persönliche Meinung aus den Beurteilungselementen zu finden. Er ist immer nur der Berichterstatter, der eine Information, eine Nachricht weiterleitet. Er ist, wie das lateinische Wort, der "Nuntius" und hat sich keine andere, irgendwie zusätzliche, Rolle anzumaßen, die seinem Amte nicht zukommt.
Eine letzte Entscheidung aber fällt ein Nuntius in dieser Frage nicht.
18. Neben dem Motuproprio "Sollicitudo omnium Ecclesiarum" vom 24. Juni 1969 gilt ein anderes Dokument über die Bischofsernennungen?
Die Sache der Bischofsernennungen ist so wichtig, daß derselbe Papst Paul VI. ein besonderes Dokument darüber am 25. März 1972 veröffentlichen ließ, dessen Titel "Richtlinien bezüglich der Bischofsernennungen" ist.
Die erwähnten Richtlinien wurden sodann im Codex Juris Canonici vom 1983 zusammengefaßt: Dabei die Rolle des Papstes, der Bischöfe und des Gesandten des Papstes klar festgehalten:
a. Rolle des Papstes:
"Der Papst ernennt die Bischöfe frei oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten" (Can. 377 - § 1.).
b. Rolle der Bischöfe:
"Wenigstens alle drei Jahre haben die Bischöfe einer Kirchenprovinz oder, wo die Umstände dies anraten, die Bischofskonferenzen nach gemeinsamer Beratung und geheim eine Liste von Priestern, auch von Mitgliedern der Institute des geweihten Lebens, die für das Bischofsamt besonders geeignet sind, zu erstellen und sie dem Apostolischen Stuhl zu übersenden; dabei bleibt es das Recht jedes einzelnen Bischofs, hiervon unabhängig dem Apostolischen Stuhl Namen von Priestern mitzuteilen, die er für den bischöflichen Dienst für würdig und geeignet hält" (Can. 377 - § 2.).
c. Rolle des Gesandten des Papstes:
"Wenn nichts anderes rechtmäßig bestimmt ist, hat der Gesandte des Papstes, wann immer ein Diözesanbischof oder ein Bischofskoadjutor zu ernennen ist, in bezug auf den dem Apostolischen Stuhl vorzulegenden sogenannten Dreiervorschlag je einzeln zu ermitteln und dem Apostolischen Stuhl selbst zusammen mit seinem Votum mitzuteilen, was der Metropolit und die Suffraganbischöfe der Provinz, zu der die zu besetzende Diözese gehört bzw. mit der sie zusammengeschlossen ist, und der Vorsitzende der Bischofskonferenz vorschlagen; darüber hinaus soll der päpstliche Gesandte einige aus dem Konsultorenkollegium und dem Kathedralkapitel anhören, und, wenn er es für angebracht hält, soll er auch die Ansicht anderer aus dem Welt- und Ordensklerus sowie von Laien, die sich durch Lebensweisheit auszeichnen, einzeln und geheim erfragen" (Can. 377 - § 3.).
19. Welche sind die für Bischofskandidaten erforderten Qualitäten?
Diese werden im Can. 378 festgelegt:
"Hinsichtlich der Eignung der Kandidaten für das Bischofsamt wird gefordert, daß der Betreffende
1° sich auszeichnet durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden und die übrigen Eigenschaften besitzt, die ihn für die Wahrnehmung des Amtes, um das es geht, geeignet machen;
2° einen guten Ruf hat;
3° wenigstens fünfunddreißig Jahre alt ist;
4° wenigstens seit fünf Jahren Priester ist;
5° den Doktorgrad oder wenigstens den Grad des Lizentiaten in der Heiligen Schrift, in der Theologie oder im kanonischen Recht an einer vom Apostolischen Stuhl anerkannten Hochschuleinrichtung erworben hat oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren ist".
20. Warum werden die Namen der Kandidaten für das Bischofsamt geheim eingeholt
und geheimgehalten und nicht für eine breite Befragung und Mitsprache bekanntgegeben?
Die geheime Vorschläge-Einholung hat folgende Gründe:
- Freiheit und Unabhängigkeit der Befragten zu bewahren;
- Spaltungen und Parteienbildung unter den Gläubigen zu vermeiden, was die
pastorale Tätigkeit stören, Unruhe stiften und Leidenschaft entfesseln könnte;
- die Würde und die Wertschätzung von Kandidaten zu bewahren, denen geschadet
werden könnte, wenn eventuelle - begründete oder unbegründete, falsche oder wahre
- Informationen an die Öffentlichkeit kämen.
21. Die letzte Frage anläßlich dieses Treffens mit dem Katholischen Akademikerverband möchte ich von mir aus so formulieren:
Wie kann ein Mensch, sei er auch der Gesandte des Papstes, so viele schwierige
Aufgaben erfüllen?
Diese Frage habe ich mir selbst zuallererst stellen.
Eine Antwort wird von Mensch zu Mensch je verschieden sein; dies kann jedoch allgemein gesagt werden:
Der Vertreter des Papstes kommt in ein Land nicht in seinem eigenen Namen sondern in Namen des Vicarius Christi,
- dem die Sorge um die Gesamtkirche übertragen ist;
- der alle seine Kräfte für das Reich Gottes großmütig einsetzt;
- der keine privaten Interessen in der Erfüllung seiner Aufgabe als Vicarius Christi auf
der Erde, als Fundament der Kirche, verfolgt.
Der Nuntius lebt in einem Land nicht wie ein Fremder, sondern wie ein Mitglied der "Kirche ohne Grenze",
- der überall Brüder findet, die denselben Glauben haben;
- der mit anderen Christen die Hoffnung für eine bessere Gesellschaft, für eine
lebendigere Kirche weiterträgt;
- der die Einheit der Familie Gottes in Wahrheit und Liebe in jeder Nation zu fördern
beabsichtigt.
Hochwürdiger Pater Kraxner, herzlichen Dank für die Einladung, die mir die Möglichkeit gegeben hat, Mitglieder des Katholischen Akademikerverbandes kennenzulernen um mit Ihnen jenen Dialog fortzusetzen,
- der zum Gemeinwohl der Kirche in Österreich beitrage;
- der das Gemeinwohl des österreichischen Volkes fördere;
- der zum wirksamen Aufbau einer menschenwürdigen Kultur der Wahrheit, der
Gerechtigkeit, der Liebe und der verantwortlichen Freiheit in Österreich, in Europa,
in der Welt mithelfe!
Nuntius DDr. Donato SQUICCIARINI
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