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Akademie für das Leben, Menschliche embryonale Stammzellen |
PÄPSTLICHE AKADEMIE FÜR DAS LEBEN
ERKLÄRUNG ÜBER DIE HERSTELLUNG SOWIE DIE
WISSENSCHAFTLICHE UND THERAPEUTISCHE VERWENDUNG
VON MENSCHLICHEN EMBRYONALEN STAMMZELLEN
Dieses Dokument soll ein Beitrag zu der Diskussion sein, die in der
wissenschaftlichen und ethischen Fachliteratur und in der Öffentlichkeit
über die Herstellung und Verwendung von embryonalen Stammzellen geführt
wird. Was deren Grenzen und Erlaubtheit anbelangt, scheint die Diskussion
immer mehr zu eskalieren, so daß eine Reflexion über die ethischen
Implikationen geboten ist.
Im ersten Teil werden hier kurz die neuesten wissenschaftlichen und
biotechnologischen Erkenntnisse über die Stammzellen, ihre Erzeugung und
Verwendung dargelegt. Der zweite Teil beleuchtet die schwerwiegenden
ethischen Probleme, die aus diesen neuen Entdeckungen und Anwendungen
erwachsen.
Wissenschaftliche Aspekte
Im allgemeinen versteht man unter Stammzelle - obwohl einige Aspekte noch
geklärt werden müssen - eine Zelle, die folgende Eigenschaften hat: 1.
das Vermögen zu einer unbegrenzten Selbsterhaltung, das heißt, sich zu
vermehren, aber nicht zu differenzieren; und 2. die Fähigkeit,
vorübergehende Keimzellen mit begrenzter Vermehrungsfähigkeit zu bilden,
aus denen ausdifferenzierte Populationen von Zellen (Nerven-, Muskel,
Blutzellen usw.) entstehen. Seit etwa dreißig Jahren sind diese Zellen
ein weites Forschungsfeld für adulte (1) und embryonale Gewebe sowie für
In-vitro-Kulturen embryonaler Stammzellen von Versuchstieren (2). Aber die
allgemeine Aufmerksamkeit gilt seit kurzem einem neuen Forschungsziel: der
Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzellen.
Die menschlichen embryonalen Stammzellen
Die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen (ES, ESc, Embryo
Stem Cells) erfordert heute (3): 1) die Herstellung von menschlichen
Embryonen und/oder die Verwendung der nach der In-vitro-Befruchtung
überzähligen oder eingefrorenen; 2) die Entwicklung dieser Embryonen bis
zum Blastocystenstadium; 3) die Zellentnahme aus der Blastocyste oder aus
dem Inneren des Zellhaufens (ICM), was die Zerstörung des Embryos zur
Folge hat; 4) das Züchten in Zellkultur auf einer Schicht von bestrahlten
Mäusefibroblasten (feeder) in einem geeigneten Medium, wo sie sich
vermehren; 5) die gewonnenen Zellkolonien kontinuierlich in Kultur halten,
was zur Bildung von Zellreihen führt, die imstande sind, sich grenzenlos
zu vermehren und Monate und Jahre hindurch die Eigenschaften von
embryonalen Stammzellen beizubehalten.
Diese embryonalen Stammzellen sind aber nur der Ausgangspunkt für die
Gewinnung von differenzierten Zellreihen, das heißt von Zellen, die die
Eigenschaften besitzen, die sie in den jeweiligen Geweben (Muskeln,
Nerven, Haut, Blut, Keimgewebe usw.) annehmen. Die Herstellungsmethode
steht noch nicht fest (4), aber die Inokulation von menschlichen ES in
Versuchstieren (Mäusen) oder ihre In-vitro-Kultur auf Nährboden bis zur
Konfluenz haben gezeigt, daß sie imstande sind, differenzierte Zellen zu
erzeugen, die bei normaler Entwicklung aus drei verschiedenen embryonalen
Ausfaltungen entstehen: der entodermalen (Darmepithel), der mesodermalen
(Knorpel, Knochen, glatte und quergestreifte Muskel) und der exodermalen (Neuralepithel,
Schuppenepithel) (5).
Diese Ergebnisse haben die wissenschaftliche, biotechnologische,
medizinische und pharmakologische Welt, aber auch die Welt des Handels und
der Massenmedien aufgerüttelt. Man hofft vor allem, daß die
Anwendungsmöglichkeiten neue und sicherere Wege eröffnen, die für die
Heilung schwerer Krankheiten seit Jahren gesucht werden (6). Aber vor
allem die politische Welt horchte auf (7). In den Vereinigten Staaten,
besonders im Kongreß, der sich über lange Zeit dagegen stellte, mit
Bundesmitteln Forschungen zu unterstützen, bei denen Embryonen vernichtet
wurden, gab es Reaktionen: Unter anderen übten die NIH (National
Institutes of Health) starken Druck aus, um wenigstens die Finanzierung
der Verwendung von Stammzellen, die von privaten Gruppen hergestellt
werden, zu erlangen; das NBAC (National Bioethics Advisary Committee), das
von der Bundesregierung zum Studium des Problems eingerichtet worden war,
hat empfohlen, öffentliche Mittel nicht nur für die Forschung an
embryonalen Stammzellen, sondern auch für deren Herstellung zu
genehmigen; man besteht sogar darauf, daß das gesetzliche Verbot über
die Verwendung von Bundesmitteln für die Forschung an menschlichen
Embryonen endgültig aufgehoben werde.
Dieselben Bestrebungen sind auch in England, Japan und Australien im Gang.
Das therapeutische Klonierung
Es war klar, daß die therapeutische Verwendung der ES als solche große
Gefahren mit sich bringen würde, weil sie, wie man bei Mäuseversuchen
festgestellt hatte, krebsfördernd sind. Also wäre es notwendig gewesen,
spezielle Reihen von differenzierten Zellen je nach Bedarf zu gewinnen;
und die dafür verfügbare Zeit schien nicht knapp. Doch auch wenn es
gelungen wäre, hätte man keineswegs sicher sein können, daß bei der
therapeutischen Inokulation oder Implantation keine Stammzellen mit den
entsprechenden Risiken auftreten. Außerdem wäre eine weitere Behandlung
nötig gewesen, um die immunologischen Abwehrreaktionen zu überwinden.
Deshalb wurden drei Wege für das therapeutische Klonierung (8)
vorgeschlagen mit dem Ziel, pluripotente menschliche embryonale
Stammzellen mit einer ganz bestimmten genetischen Information zu gewinnen,
woraus sich dann die gewünschte Differenzierung ableiten ließe.
1. Übertragung eines Zellkerns eines gegebenen Subjekts in eine entkernte
menschliche Eizelle; embryonale Entwicklung bis zum Blastocystenstadium
und Verwendung der Zellen aus dem Inneren des Zellhaufens (ICM) der
Blastocyste, um die ES und aus ihnen die gewünschten differenzierten
Zellen zu gewinnen.
2. Übertragung eines Zellkerns eines gegebenen Subjekts in die Eizelle
eines anderen Organismus. Wenn das gelingt, müßte es vermutlich zur
Entwicklung eines menschlichen Embryos führen, der wie im vorgenannten
Fall verwendet werden kann.
3. Reprogrammierung des Zellkerns eines gegebenen Subjekts, indem die ES
cytoplast mit einer somatischen Zelle karyoplast verschmolzen wird, so
daß ein "cybrid" gewonnen wird. In dieser Richtung sind
Versuche im Gang. Aber auch dieser Weg scheint eine vorausgehende
Herstellung von ES aus menschlichen Embryonen zu erfordern.
Beim jetzigen Sachstand zielt die wissenschaftliche Forschung vor allem
auf den ersten Weg ab, doch es ist offensichtlich, daß - wie wir noch
sehen werden - alle drei ins Auge gefaßten Lösungen vom moralischen
Standpunkt aus inakzeptabel sind.
Die "erwachsenen" Stammzellen
Die Forschung über Stammzellen des Erwachsenen (ASC - Adult Stem Cells)
in den vergangenen dreißig Jahren hat klar ergeben, daß im Gewebe des
Erwachsenen Stammzellen vorhanden sind, die aber nur eigene Zellen eines
bestimmten Gewebes bilden können. Das heißt, man hielt ihre
Reprogrammierung nicht für möglich. In den letzten Jahren (9) wurden
hingegen in verschiedenen menschlichen Geweben auch pluripotente
Stammzellen entdeckt : im Rückenmark (HSCs), im Gehirn (NSCs), im
Mesenchyn (MSCs) verschiedener Organe und im Blut der Nabelschnur (P/CB,
placental, Cord Blood). Diese pluripotenten Stammzellen sind fähig,
mehrere Zelltypen, hauptsächlich Blut-, Muskel- und Nervenzellen zu
bilden. Es gelang, sie zu erkennen, zu selektieren und so weit zu
entwickeln, daß sie mit Hilfe von wachstumsfördernden Faktoren und
regulierenden Eiweißstoffen reife Zelltypen bilden. Bemerkenswerte
Fortschritte wurden erzielt bei Versuchen mit den neuesten gen- und
biotechnischen Molekularmethoden zur Analyse des genetischen Programms und
dessen Wirkweise in den Stammzellen (10) und zur Überführung der
gewünschten Gene in Stamm- oder Keimzellen, die nach Einpflanzung fähig
sind, die ursprünglichen Funktionen des erkrankten Gewebes
wiederherzustellen (11). Ausgehend von einigen im Anhang angegebenen
Arbeiten ist darauf hinzuweisen, daß beim Menschen die Stammzellen des
Rückenmarks, in dem alle Blutzellen gebildet werden, das Molekül CD 34
als Erkennungszeichen besitzen. Sie können im Reinzustand die ganze
Population der Blutzellen in Patienten, die äußerst hochdosierte
Bestrahlung und Chemotherapie erhalten, mit einer Geschwindigkeit
regenerieren, die der Menge der verwandten Zellen entspricht. Zudem hat
man schon Hinweise für den Weg, die Entwicklung von Nervenstammzellen (NSCs)
zu steuern - darunter das Neuroregulin und das osteomorphogenetische
Protein 2 (BMP2, Bone Morphogenetic Protein 2) -, die die NSCs dazu
bringen können, daß sie Neuroglia (Bindegewebszellen der Stützsubstanz
des Nervensystems, die Myelin herstellen) oder auch glatter Muskel werden.
Der vorsichtige Optimismus, den viele der genannten Arbeiten am Ende
wecken, ist ein Zeichen dafür, wie sehr man sich eine erfolgversprechende
Therapie mit "erwachsenen Stammzellen" bei vielen Pathologien
erhofft. D.J. Watt und G.E. Jones bekräftigen: "Die
Muskelstammzellen der embryonalen und erwachsenen Mioblastlinie können
äußerst wichtige Zellen für die unterschiedlichen Gewebe und der
Schlüssel für zukünftige Therapien von Krankheiten werden, die nicht
myogenen Ursprungs sind (S. 93). J.A. Nolta und D.B. Kohn betonten:
"Die Fortschritte in der Anwendung der genetischen Überführung bei
den Blut bildenden Stammzellen haben zu klinischen Versuchen angeleitet.
Von ihren Ergebnissen hängt die zukünftige Entwicklung ab. Die
Gentherapie wird es ermöglichen, genetische und erworbene Krankheiten
ohne die Komplikation der Verpflanzungen von fremdstämmigen Zellen zu
behandeln" (S. 460). D.L. Clarke und J. Frisén unterstreichen:
"Diese Studien lassen vermuten, daß die Stammzellen in den
verschiedenen "erwachsenen" Geweben den menschlichen embryonalen
Zellen viel ähnlicher sind, als bisher vermutet wurde. Sie können in
manchen Fällen ein ganz ähnliches Programm besitzen." Und weiter:
"Die Studien zeigen, daß erwachsene Nervenzellen eine große
Entwicklungsfähigkeit besitzen und möglicherweise bei vielen Krankheiten
zur Gewinnung vielfältiger Zelltypen für die Verpflanzung bei
verschiedenen Krankheiten verwendet werden."
Alle diese erzielten Fortschritte und Ergebnisse auf dem Gebiet der
Stammzellen des Erwachsenen (ASC) zeigen nicht nur ihre große
Plastizität, sondern auch ihre vielseitige Verwendbarkeit, die sich
eigentlich nicht von derjenigen der embryonalen Stammzellen (ES)
unterscheidet, denn die Plastizität hängt zum Großteil von einer
genetischen Information ab, die neu programmiert werden könnte.
Natürlich ist es noch nicht möglich, die therpeutischen Ergebnisse, die
durch die Verwendung von embryonalen Stammzellen und
"erwachsenen" Stammzellen erzielt bzw. erwartet werden,
miteinander zu vergleichen. Mit letzteren werden schon in vielen
pharmazeutischen Firmen klinische Versuche gemacht (12), die
erfolgversprechend sind und für die mehr oder weniger nahe Zukunft zu
großen Hoffnungen berechtigen. Obwohl bei den ersteren viele Versuche
gute Ergebnisse erwarten lassen (13), erfordert ihre Anwendung im
klinischen Bereich gerade auf Grund der damit verbundenen schwerwiegenden
ethischen und rechtlichen Probleme ein nochmaliges ernstes Nachdenken und
ein großes Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Würde eines jeden
Menschen.
Ethische Probleme
In diesem Dokument sollen kurz die ethischen Hauptprobleme, die aus diesen
neuen Technologien erwachsen, formuliert und die Antwort angezeigt werden,
die aus einer aufmerksamen Betrachtung des menschlichen Subjekts vom
Augenblick seiner Empfängnis an erwächst; eine Betrachtung, auf der die
vom kirchlichen Lehramt bekräftige und vorgelegte Stellungnahme fußt.
Das erste ethische Problem, das grundlegend ist, kann so formuliert
werden: "Ist es moralisch erlaubt, für die Gewinnung von ES lebende
menschliche Embryone herzustellen und/oder zu verwenden"?
"Die Antwort ist negativ", aus folgenden Gründen:
1. Auf Grund einer vollständigen biologischen Analyse ist der menschliche
Embryon von der Verschmelzung der Keimzellen an ein menschliches Subjekt
mit einer ganz bestimmten Identität, das sich von diesem Zeitpunkt an
kontinuierlich entwickelt und in keinem nachfolgenden Stadium als einfache
Zellmasse betrachtet werden kann (14).
2. Daraus folgt: Als menschliches Individuum hat es das Recht auf eigenes
Leben. Deshalb ist jeder Eingriff, der nicht zum Wohl des Embryos
geschieht, ein Akt, der dieses Recht verletzt. Die Moraltheologie hat seit
jeher gelehrt, daß im Fall des "ius certum tertii" das System
des Probabilismus nicht anwendbar ist (15).
3. Deshalb ist das Herausnehmen der inneren Zellmasse (ICM) der
Blastozyste, das den menschlichen Embryo schwer und unwiderruflich
schädigt, indem es seine Entwicklung abbricht, ein schwer unmoralischer
und deshalb völlig unerlaubter Akt.
4. Kein noch so gut gemeinter Zweck kann einen Eingriff wie die Verwendung
der Stammzellen rechtfertigen, die aus anderen differenzierten Zellen
gewonnen werden konnten mit Blick auf erfolgversprechende therapeutische
Maßnahmen. Ein guter Zweck macht eine in sich schlechte Tat nicht gut.
5. Für den Katholiken wird diese Haltung durch das Lehramt der Kirche
bekräftigt, denn in der Enzyklika Evangelium vitae heißt es (auch unter
Bezugnahme auf die Instruktion Donum vitae der Kongregation für die
Glaubenslehre): Die Kirche hat "stets gelehrt und lehrt noch immer,
daß der Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer
Existenz an jene unbedingte Achtung zu gewährleisten ist, die dem
Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit und Einheit moralisch
geschuldet wird: 'Ein menschliches Geschöpf ist von seiner Empfängnis an
als Person zu achten und zu behandeln, und deshalb sind ihm von jenem
Augenblick an die Rechte einer Person zuzuerkennen, als deren erstes das
unverletzliche Recht auf Leben angesehen wird, dessen sich jedwedes
unschuldige menschliche Geschöpf erfreut'" (Nr. 60) (16).
Das zweite ethische Problem läßt sich so formulieren: Ist es moralisch
erlaubt, das sogenannte "therapeutische Klonen" durchzuführen
mit Hilfe der Herstellung von geklonten menschlichen Embryonen und ihrer
nachfolgenden Zerstörung, um ES zu gewinnen?
"Die Antwort ist negativ", aus folgendem Grund:
Jede Art von therapeutischem Klonen, welche die Herstellung von
menschlichen Embryonen und der nachfolgenden Zerstörung der erzeugten
Embryonen, aus denen Stammzellen gewonnen werden, einschließt, ist
unerlaubt. Es ergibt sich also die zuvor dargelegte ethische Frage, die
nur mit nein beantwortet werden kann (17).
Das dritte ethische Problem kann so formuliert werden: Ist es moralisch
erlaubt, die ES und die aus ihnen gewonnenen differenzierten Zellen zu
verwenden, die gegebenenfalls von anderen Forschern geliefert werden oder
im Handel erhältlich sind?
"Die Antwort ist negativ", aus folgendem Grund:
Über die (formale oder nicht formale) Mitbeteiligung an der moralisch
unerlaubten Intention des Ersthandelnden hinaus liegt im untersuchten Fall
eine material sehr nahe Kooperation (cooperatio materialis proxima) in der
Herstellung und Manipulation menschlicher Embryonen von seiten des
Herstellers oder Lieferanten vor.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Schwere und der Ernst des ethischen
Problems, das aus der Absicht erwächst, die Herstellung und/oder
Verwendung von menschlichen Embryonen auf das Forschungsgebiet des
Menschen auszudehnen, treten auch in humanitärer Hinsicht ganz klar
zutage.
Die Möglichkeit, "erwachsene" Stammzellen zu demselben Zweck
wie embryonale Stammzellen zu verwenden, steht als Tatsache fest, auch
wenn auf beiden Gebieten noch viele weitere Schritte nötig sind, ehe man
davon klare und eindeutige Ergebnisse sieht. Diese Möglichkeit zeigt den
vernünftigsten und menschlichsten Weg auf, den es zu beschreiten gilt,
will man einen rechten und wahren Fortschritt erzielen in diesem neuen
Bereich, der sich für die Forschung und die vielversprechenden
therapeutischen Anwendungen öffnet. Auf diese richten sich zweifellos die
Hoffnungen eines beträchtlichen Teils der leidenden Personen.
Der Präsident
Prof. Juan de Dios Vial Correa
Der Vizepräsident
Erzbischof Elio Sgreccia
Vatikanstadt, 25 August 2000.
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BIBLIOGRAPHISCHE ANMERKUMGEN
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(2) Vgl. T. NAKANO, H. KODAMA, T. HONJO, Generation of lymphohematopoietic
cells from embryonic stem cells in culture, Science 1994, 265, 1098-1101;
G. KELLER, In vitro differentiation of embryonic stem cells, Current
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(3) Vgl. J. A. THOMSON, J. ITSKOVITZ-ELDOR, S. S. SHAPIRO u.a., Embryonic
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1145-1147; G. VOGEL, Harnessing the power of stem cells, Science 1999,
283, 1432-1434.
(4) Vgl. F. M. WATT, B. L. M, HOGAN, Out of Eden: stem cells and their
niches, Science 2000, 287, 1427-1430.
(5) Vgl. J. A. THOMSON, J. ITSKOVITZ-ELDOR, S. S. SHAPIRO u.a., oben zit.
(6) Vgl. U.S. CONGRESS, OFFICE OF TECHNOLOGY ASSESSMENT, Neural Grafting:
Repairing the Brain and Spinal Cord, OTA-BA-462, Washington, DC, U. S.
Government Printing Office, 1990; A. McLAREN, Stem cells: golden
opportunities with ethical baggage, Science 2000, 288, 1778.
(7) Vgl. E. MARSHALL, A versatile cell line raises scientific hopes, legal
questions, Science 1998, 282, 1014-1015; J. GEARHART, New potential for
human embryonic stem cells, ebd., 1061-1062; E. MARSHALL, Britain urged to
expand embryo studies, ebd., 2167-2168; 73 SCIENTISTS, Science over
politics, Science 1999, 283, 1849-1850; E. MARSHALL, Ethicists back stem
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T. SHAPIRO, Ethical dilemmas and stem cell research, Ibidem, 2065; G.
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(8) D. DAVOR, J. GEARHART, Putting stem cells to work, Science 1999, 283,
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(9) Vgl. C. S. POTTEN (Hrsg.), Stem Cells, Academic Press, London 1997,
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(10) Vgl. R. L. PHILLIPS, R.E.ERNST, I.R.LEMISCHKA u.a.,The genetic
program of hematopoietic stem cells, Science 2000, 288, 1635-1640.
(11) Vgl. D. J. WATT, G.E. JONES, Skeletal muscle stem cells: function and
potential role in therapy, in C. S. POTTEN, Stem Cells, oben zit., 75-98;
J. A. NOLTA, D. B. KOHN, Haematopoietic stem cells for gene therapy, ebd.,
447-460; Y. REISNER, E. BACHAR-LUSTIG, H-W. LI u.a., The role of megadose
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(12) E. MARSHALL, The business of Stem Cells, Science 2000, 287,
1419-1421.
(13) Vgl. O. BRUSTLE, K. N. JONES, R. D. LEARISH et al., Embryonic stem
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Science 1999, 285, 754-756; J. W. McDONALD, X-Z LIU, Y. QU u.a.,
Transplanted embryonic stem cells survive, differentiate and promote
recovery in injured rat spinal cord, Nature Medicine 1999, 5, 1410-1412.
(14) Vgl.A. SERRA , R. COLOMBO, Identity and Status of the Human mbryo:
the Contribution of Biology, in: PONTIFICIA ACADEMIA PRO VITA, Identità
and Statute of Human Embryo, Libreria Editrice Vaticana, Città del
Vaticano 1998, 106-158.
(15) Vgl. I. CARRASCO de PAULA, Il rispetto dovuto all'embrione umano:
prospettiva storico-dottrinale, in aaO., 9-33; R. LUCAS LUCAS, Statuto
antropologico dell'embrione umano, in Id.., 159-185; M. COZZOLI,
L'embrione umano: aspetti etico normativi, in Id.., 237- 273; L. EUSEBI,
La tutela dell'embrione umano: profili giuridici, in aaO., 274-286.
(16) JOHANNES PAUL II, Enzyklika "Evangelium Vitae" (25. März
1995), Acta Apostolicae Sedis 1995, 87,401-522; vgl. a. KONGREGATION FÜR
DIE GLAUBENSLEHRE, Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden
menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung "Donum
Vitae" (22. März 1987), Acta Apostolicae Sedis 1988, 80, 70-102.
(17) Vgl. KONGREEGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, oben zit., I, n.6;
C.B.COHEN (Hrsg.), Special Issue: Ethics and the cloning of human embryos,
Kennedy Institute of Ethics Journal 1994, n.4, 187-282; H. T. SHAPIRO,
Ethical and policy issues of human cloning, Science 1997, 277, 195-196;
M.L. DI PIETRO, Dalla clonazione animale alla clonazione dell'uomo?,
Medicina e Morale 1997, n.6, 1099-2005; A. SERRA, Verso la clonazione
dell'uomo? Una nuova frontiera della scienza, La Civiltà Cattolica 1998
I, 224-234; Ders., La clonazione umana in prospettiva "sapienziale",
ebd., 329-339.
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