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Katechismus: Das
Sakrament der Ehe
Artikel 7
DAS SAKRAMENT DER EHE
1601 "Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die
Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche
Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung
von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von
Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben" (CIC, can.
1055, § 1).
I. Die Ehe im Plane Gottes
1602 Die Heilige Schrift beginnt mit der Erschaffung des Mannes und der
Frau nach dem Bilde Gottes [Vgl. Gen 1,26—27] und schließt mit der
Vision der "Hochzeit des Lammes" (Offb 19,7.9). Von ihren ersten
bis zu den letzten Seiten spricht die Schrift von der Ehe und ihrem
"Mysterium", von ihrer Einsetzung und dem Sinn, den Gott ihr
gegeben hat, von ihrem Ursprung und ihrem Ziel, von ihrer
unterschiedlichen Verwirklichung im ganzen Verlauf der Heilsgeschichte,
von ihren aus der Sünde hervorgegangenen Schwierigkeiten und von ihrer
Erneuerung "im Herrn" (1 Kor 7,39) im Neuen Bund Christi und der
Kirche [Vgl. Eph 5,31—32].
DIE EHE IN DER SCHÖPFUNGSORDNUNG
1603 "Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe
[wurde] vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt ...
Gott selbst ist Urheber der Ehe" (GS 48,1). Die Berufung zur Ehe
liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau, wie diese aus den Händen
des Schöpfers hervorgegangen sind. Die Ehe ist nicht eine rein
menschliche Institution, obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den
verschiedenen Kulturen, Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen
zahlreiche Veränderungen durchgemacht hat. Diese Unterschiede dürfen
nicht die bleibenden und gemeinsamen Züge vergessen lassen. Obwohl die Würde
dieser Institution nicht überall mit der gleichen Klarheit aufscheint
[Vgl. GS 47,2], besteht doch in allen Kulturen ein gewisser Sinn für die
Größe der ehelichen Vereinigung, denn "das Wohl der Person sowie
der menschlichen und christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem
Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden" (GS 47,1).
1604 Gott, der den Menschen aus Liebe erschaffen hat, hat ihn auch zur
Liebe berufen, welche die angeborene, grundlegende Berufung jedes Menschen
ist. Der Mensch ist ja nach dem Bild Gottes erschaffen [Vgl. Gen 1,27],
der selbst Liebe ist [Vgl. 1 Joh 4,8.16]. Da ihn Gott als Mann und Frau
geschaffen hat, wird ihre gegenseitige Liebe ein Bild der unverbrüchlichen,
absoluten Liebe, mit der Gott den Menschen liebt. Diese ist in den Augen
des Schöpfers gut, ja sehr gut [Vgl. Gen 1,31]. Die eheliche Liebe wird
von Gott gesegnet und dazu bestimmt, fruchtbar zu sein und sich im
gemeinsamen Werk der Verantwortung für die Schöpfung zu verwirklichen:
"Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und
vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch" (Gen 1,28).
1605 Die Heilige Schrift sagt, daß Mann und Frau füreinander geschaffen
sind: "Es ist nicht gut, daß der Mensch allein bleibt" (Gen
2,18). Die Frau ist "Fleisch von seinem Fleisch" [Vgl. Gn 2,23],
das heißt: sie ist sein Gegenüber, ihm ebenbürtig und ganz nahestehend.
Sie wird ihm von Gott als eine Hilfe [Vgl. Gn 2,18. 20] gegeben und
vertritt somit Gott, in dem unsere Hilfe ist [Vgl. Ps 121,2]. "Darum
verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie
werden ein Fleisch" (Gen 2,24). Daß dies eine unauflösliche Einheit
des Lebens beider bedeutet, zeigt Jesus selbst, denn er erinnert daran,
was "am Anfang" der Plan Gottes war: "Sie sind also nicht
mehr zwei, sondern eins" (Mt 19,6).
DIE EHE UNTER DER HERRSCHAFT DER SÜNDE
1606 Jeder Mensch erfährt in seiner Umgebung und in sich selbst das Böse.
Diese Erfahrung zeigt sich auch in den Beziehungen zwischen Mann und Frau.
Ihre Vereinigung war zu allen Zeiten durch Zwietracht, Herrschsucht,
Untreue, Eifersucht und durch Konflikte bedroht, die bis zum Haß und zum
Bruch gehen können. Diese Unordnung kann sich mehr oder weniger stark äußern;
sie läßt sich je nach den Kulturen, Epochen und Individuen mehr oder
weniger überwinden, scheint aber doch eine allgemeine zu sein.
1607 Wie der Glaube uns sagt, stammt diese Unordnung, die wir mit
Schmerzen wahrnehmen, nicht aus der Natur des Mannes und der Frau und auch
nicht aus der Natur ihrer Beziehungen, sondern aus der Sünde. Als Bruch
mit Gott zieht die Ursünde als erste Folge den Bruch der ursprünglichen
Gemeinschaft zwischen Mann und Frau nach sich. Ihre Beziehungen werden
durch gegenseitige Vorwürfe [Vgl. Gen 3,12] getrübt; ihre gegenseitige,
vom Schöpfer eigens geschenkte Zuneigung [Vgl. Gen 2,22] entartet zu
Herrschsucht und Begierde [Vgl. Gen 3,16b]; die schöne Berufung von Mann
und Frau, fruchtbar zu sein, sich zu vermehren und sich die Erde zu
unterwerfen [Vgl. Gen 1,28], wird durch die Schmerzen des Gebärens und
durch die Mühe des Broterwerbs belastet [Vgl. Gen 3,16—19].
1608 Und doch bleibt, wenn auch schwer gestört, die Schöpfungsordnung
bestehen. Um die durch die Sünde geschlagenen Wunden zu heilen, benötigen
Mann und Frau die Hilfe der Gnade, die Gott in seiner unendlichen
Barmherzigkeit ihnen nie verweigert hat [Vgl. Gen 3,21]. Ohne diese Hilfe
kann es dem Mann und der Frau nie gelingen, die Lebenseinheit zustande zu
bringen, zu der Gott sie "am Anfang" geschaffen hat.
DIE EHE IN DER SCHULE DES GESETZES
1609 In seinem Erbarmen ließ Gott den sündigen Menschen nicht im Stich.
Die Strafen, welche die Sünde nach sich zieht, die Geburtsschmerzen [Vgl.
Gen 3,16], die Arbeit "im Schweiße deines Angesichts" (Gen
3,19), sind auch Heilmittel, die schlimmen Folgen der Sünde in Grenzen
halten. Nach dem Sündenfall hilft die Ehe, den Rückzug in sich selbst,
den Egoismus, die Suche nach dem eigenen Vergnügen zu überwinden und für
den Anderen offen zu sein, bereit, ihm zu helfen und für ihn dazusein.
1610 Das sittliche Bewußtsein für die Einheit und Unauflöslichkeit der
Ehe hat sich in der Schule des alttestamentlichen Gesetzes entwickelt.
Zwar wird die Polygamie der Patriarchen und Könige noch nicht ausdrücklich
zurückgewiesen. Doch das dem Mose gegebene Gesetz zielt darauf ab, die
Frau vor der Willkürherrschaft des Mannes zu schützen. Und doch weist
das Gesetz, wie Jesus sagte, noch die Spuren der "Herzenshärte"
des Mannes auf, deretwegen Mose die Verstoßung der Frau zugelassen hat
[Vgl. Mt 19,8; Dtn 24,1].
1611 Die Propheten sahen den Bund Gottes mit Israel unter dem Bild einer
ausschließlichen, treuen ehelichen Liebe [Vgl. Hos 1 - 3; Jes 54; 62; Jer
2 - 3; 31: Ez 16; 23] und führten so das Bewußtsein des auserwählten
Volkes zu einem tieferen Verständnis der Einheit und Unauflöslichkeit
der Ehe [Vgl. Mal 2,13 - 17]. Die Bücher Rut und Tobit bieten berührende
Zeugnisse der hohen Auffassung von der Ehe, der treuen, zärtlichen
Gemeinschaft zwischen den Gatten. Die Überlieferung erblickte im
Hohenlied stets einen großartigen Ausdruck der menschlichen Liebe als
eines reinen Widerscheins der Liebe Gottes, einer Liebe, die "stark
ist wie der Tod" und die "auch mächtige Wasser ... nicht löschen"
können (Hld 8,6 - 7).
DIE EHE IM HERRN
1612 Der Ehebund zwischen Gott und seinem Volk Israel hatte den neuen,
ewigen Bund vorbereitet. In diesem Bund hat sich der Sohn Gottes in seiner
Menschwerdung und der Hingabe seines Lebens gewissermaßen mit der ganzen
durch ihn geretteten Menschheit verbunden [Vgl. GS 22] und dadurch
"die Hochzeit des Lammes" (Offb 19,7.9) vorbereitet.
1613 Zu Beginn seines öffentlichen Lebens wirkte Jesus - auf die Bitte
seiner Mutter hin - bei einem Hochzeitsfest sein erstes Zeichen [Vgl. Joh
2,1 - 11]. Die Kirche mißt der Teilnahme Jesu an der Hochzeit von Kana
große Bedeutung bei. Sie erblickt darin die Bestätigung dafür, daß die
Ehe etwas Gutes ist, und die Ankündigung, daß die Ehe fortan ein
wirksames Zeichen der Gegenwart Christi sein wird.
1614 In seiner Predigttätigkeit lehrte Jesus unmißverständlich den
ursprünglichen Sinn der Vereinigung von Mann und Frau, wie sie der Schöpfer
zu Beginn gewollt hatte: Die von Mose gegebene Erlaubnis, seine Frau zu
verstoßen, sei ein Entgegenkommen gegenüber der Herzenshärte gewesen
[Vgl. Mt 19,8]; die eheliche Vereinigung von Mann und Frau sei unauflöslich
- Gott selbst habe sie geschlossen: "Was aber Gott verbunden hat, das
darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19,6).
1615 Dieses nachdrückliche Bestehen auf der Unauflöslichkeit des
Ehebandes hat Ratlosigkeit hervorgerufen und ist als eine unerfüllbare
Forderung erschienen. Jesus hat jedoch den Gatten keine untragbare Last
aufgebürdet [Vgl. Mt 11,29 - 30], die noch drückender wäre als das
Gesetz des Mose. Durch die Wiederherstellung der durch die Sünde gestörten
anfänglichen Schöpfungsordnung gab er selbst die Kraft und die Gnade,
die Ehe in der neuen Gesinnung des Reiches Gottes zu leben. Wenn die
Gatten Christus nachfolgen, sich selbst verleugnen und ihr Kreuz auf sich
nehmen [Vgl. Mk 8,34], werden sie den ursprünglichen Sinn der Ehe
"erfassen" [Vgl. Mt 19,11.] und ihn mit Hilfe Christi auch leben
können. Diese Gnade der christlichen Ehe ist eine Frucht des Kreuzes
Christi, der Quelle allen christlichen Lebens.
1616 Der Apostel Paulus macht das begreiflich, wenn er sagt: "Ihr Männer,
liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie
hingegeben hat, um sie ... rein und heilig zu machen" (Eph 5, 25 -
26). Und er fügt gleich hinzu: "Darum wird der Mann Vater und Mutter
verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch
sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die
Kirche" (Eph 5,31 - 32).
1617 Das ganze christliche Leben trägt die Handschrift der bräutlichen
Liebe Christi und der Kirche. Schon die Taufe, der Eintritt in das Volk
Gottes, ist ein bräutliches Mysterium; sie ist sozusagen das
"Hochzeitsbad" [Vgl. Eph 5,26 - 27], das dem Hochzeitsmahl, der
Eucharistie, vorausgeht. Die christliche Ehe wird wirksames Zeichen,
Sakrament des Bundes zwischen Christus und der Kirche. Weil sie dessen
Gnade bezeichnet und mitteilt, ist die Ehe zwischen Getauften ein wahres
Sakrament des Neuen Bundes [Vgl. DS 1800; CIC, can. 1055, § 2].
DIE JUNGFRAÜLICHKEIT UM DES HIMMELREICHES WILLEN
1618 Christus ist das Zentrum des ganzen christlichen Lebens. Die
Verbindung mit ihm hat Vorrang vor allen anderen Bindungen in Familie und
Gesellschaft [Vgl. Lk 14,26; Mk 10,28 - 31]. Seit Beginn der Kirche gab es
Männer und Frauen, die auf das große Gut der Ehe verzichteten, um dem
Lamm überallhin zu folgen, wohin es geht [Vgl. Offb 14,4], sich um die
Dinge des Herrn zu kümmern, ihm zu gefallen suchen [Vgl. 1 Kor 7,32] und
um dem kommenden Bräutigam entgegenzugehen [Vgl. Mt 25,6]. Christus
selbst hat einzelne eingeladen, ihm in dieser Lebensweise, die er selbst
vorgelebt hat, zu folgen:
"Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den
Menschen dazu gemacht, und manche haben sich selbst dazu gemacht - um des
Himmelreiches willen. Wer das erfassen kann, der erfasse es" (Mt
19,12).
1619 Die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen ist eine Entfaltung
der Taufgnade, ein mächtiges Zeichen des Vorrangs der Verbindung mit
Christus, des sehnsüchtigen Harrens auf seine Wiederkunft, ein Zeichen,
das auch daran erinnert, daß die Ehe der Weltzeit angehört, die vorübergeht
[Vgl. Mk 12,25; 1 Kor 7,31].
1620 Beide, das Sakrament der Ehe und die Jungfräulichkeit um des
Gottesreiches willen, kommen vom Herrn selbst. Er gibt ihnen Sinn und
schenkt die unerläßliche Gnade, sie so zu leben, wie es seinem Willen
entspricht [Vgl. Mt 19.3 - 12]. Die Hochschätzung der Jungfräulichkeit
um des Himmelreiches willen [Vgl. LG 42; PC 12; OT 10] und der christliche
Sinn der Ehe lassen sich nicht voneinander trennen; sie fördern einander.
"Die Ehe herabwürdigen, heißt gleichzeitig die Ehre der Jungfräulichkeit
schmälern; sie lobpreisen, heißt die der Jungfräulichkeit gebührende
Bewunderung steigern ... Was nämlich nur im Vergleich mit einem Übel gut
erscheint, kann nicht wirklich gut sein, aber das, was noch besser ist als
unbestrittene Güter, ist das hervorragende Gut" (Johannes
Chrysostomus, virg. 10, 1) [Vgl. FC 16].
II. Die Feier der Trauung
1621 Im lateinischen Ritus findet die Feier der Trauung von katholischen
Gläubigen wegen des Zusammenhanges aller Sakramente mit dem
Pascha-Mysterium Christi [Vgl. SC 61] normalerweise im Verlauf der
heiligen Messe statt. In der Eucharistie vollzieht sich das Gedächtnis
des Neuen Bundes, in dem Christus sich für immer mit der Kirche vereint
hat, seiner geliebten Braut, für die er sich hingab [Vgl. LG 6]. Somit
ist es angemessen, daß die Brautleute ihr Ja zur gegenseitigen
Selbsthingabe dadurch besiegeln, daß sie sich mit der Hingabe Christi an
seine Kirche vereinen, die im eucharistischen Opfer vergegenwärtigt wird,
und die Eucharistie empfangen, damit sie durch die Vereinigung mit dem
gleichen Leib und dem gleichen Blut Christi in Christus nur einen Leib
bilden [Vgl. 1 Kor 10,17].
1622 "Als Handlung sakramentalen Heiligens muß die liturgische Feier
der Trauung ... gültig, würdig und fruchtbar sein" (FC 67). Deshalb
ist es angebracht, daß sich die Brautleute durch den Empfang des Bußsakramentes
auf die Trauung vorbereiten.
1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die
Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das
Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären.
In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das "Krönung"
genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser
den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er
zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut.
1624 Die verschiedenen Liturgien sind reich an Segens- und Epiklesegebeten,
die von Gott Gnade und Segen für das neue Ehepaar, insbesondere für die
Braut, erbitten. In der Epiklese dieses Sakramentes empfangen die
Brautleute den Heiligen Geist als Gemeinschaft der Liebe zwischen Christus
und der Kirche [Vgl. Eph 5,32]. Er ist das Siegel ihres Bundes, der stets
strömende Quell ihrer Liebe, die Kraft, in der sich ihre Treue erneuert.
III. Der Ehekonsens
1625 Der Ehebund wird geschlossen von einem Mann und einer Frau, die
getauft und die frei sind, die Ehe zu schließen, und die ihren Konsens
freiwillig äußern. "Frei sein" heißt:
- unter keinem Zwang stehen;
- nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert sein.
1626 Die Kirche betrachtet den Konsens der Brautleute als unerläßliches
Element des Ehebundes. "Die Ehe kommt" durch dessen gegenseitige
Kundgabe "zustande" (CIC, can. 1057, § 1). Falls der Konsens
fehlt, kommt es nicht zur Ehe.
1627 Der Konsens besteht in dem "personal freien Akt, in dem sich die
Eheleute gegenseitig schenken und annehmen" (GS 48,1; vgl. CIC, can.
1057, § 2) "Ich nehme dich zu meiner Frau"; "Ich nehme
dich zu meinem Mann" (OcM 45). Dieser Konsens, der die Brautleute
aneinander bindet, wird dadurch vollzogen, daß "die beiden ein
Fleisch werden" [Vgl. Gen 2,24; Mk 10,8; Eph 5,31].
1628 Der Konsens muß ein Willensakt jedes der beiden Vertragspartner sein
und frei von Zwang oder schwerer Furcht, die von außen eingeflößt wird
[Vgl. CIC, can. 1103]. Keine menschliche Gewalt kann den Konsens ersetzen
[Vgl. CIC, can. 1057, § 1]. Falls diese Freiheit fehlt, ist die Ehe ungültig.
1629 Aus diesem Grund (oder aus anderen Gründen, welche die Ehe null und
nichtig machen) [Vgl. CIC, cann. 1095 -1107] kann die Kirche, nachdem der
Fall vom zuständigen kirchlichen Gericht geprüft worden ist, die Ehe für
ungültig erklären, das heißt erklären, daß die Ehe nie bestanden hat.
In diesem Fall sind die beiden Partner frei zu heiraten; sie müssen nur
die natürlichen Verpflichtungen einhalten, die sich aus einer früheren
Verbindung ergeben [Vgl. CIC, can. 1071].
1630 Der Priester oder Diakon, der bei der Trauung assistiert, nimmt im
Namen der Kirche den Konsens der Brautleute entgegen und erteilt den Segen
der Kirche. Die Gegenwart des Amtsträgers der Kirche und der Trauzeugen
bringt sichtbar zum Ausdruck, daß die Ehe eine kirchliche Lebensform ist.
1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen,
daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [Vgl. K. v. Trient: DS
1813 - 1816; CIC, can. 1108.]. Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe
vor:
- Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt. Darum ist es
angebracht, daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert
wird.
- Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein; sie schafft Rechte
und Pflichten in der Kirche, zwischen den Gatten und gegenüber den
Kindern.
- Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist, muß über den Abschluß
der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen
verpflichtend.
- Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene
Jawort und hilft, ihm treu zu bleiben.
1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier, verantwortlicher Akt ist und
damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche
Grundlagen hat, ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig.
Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste
Vorbereitung.
Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine "Familie
Gottes" spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen
Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [Vgl. CIC, can.
1063], und zwar umsomehr, als in unserer Zeit viele junge Menschen das
Zerbrechen von Ehen erleben müssen, so daß diese Vorbereitung nicht mehr
genügend gewährleistet ist.
"Jugendliche sollen über die Würde, die Aufgaben und den Vollzug
der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in
geeigneter Weise unterrichtet werden, damit sie, an keusche Zucht gewöhnt,
im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe
eintreten können" (GS 49,3).
MISCHEHEN UND VERSCHIEDENHEIT DES KULTS
1633 Mischehen [zwischen Katholiken und getauften Nichtkatholiken], zu
denen es in zahlreichen Ländern häufig kommt, bedürfen besonderer
Achtsamkeit, sowohl von den beiden Gatten als auch von den Seelsorgern. Im
Fall der Kultverschiedenheit [zwischen Katholiken und Ungetaufen] ist noch
größere Umsicht geboten.
1634 Der Umstand, daß die Brautleute nicht der gleichen Konfession angehören,
stellt nicht ein unüberwindliches Ehehindernis dar, falls es ihnen
gelingt, das, was jeder in seiner Gemeinschaft erhalten hat,
zusammenzubringen und voneinander zu lernen, wie jeder seine Treue zu
Christus lebt. Doch dürfen die Probleme, die Mischehen mit sich bringen,
nicht unterschätzt werden. Sie gehen darauf zurück, daß die Spaltung
der Christen noch nicht behoben ist. Für die Gatten besteht die Gefahr,
daß sie die Tragik der Uneinheit der Christen sogar im Schoß ihrer
Familie verspüren. Kultverschiedenheit kann diese Probleme noch
erschweren. Unterschiedliche Auffassungen über den Glauben und selbst über
die Ehe, aber auch unterschiedliche religiöse Geisteshaltungen können in
der Ehe zu Spannungen führen, vor allem in bezug auf die Kindererziehung.
Dann kann sich die Gefahr einstellen, religiös gleichgültig zu werden.
1635 Gemäß dem in der lateinischen Kirche geltenden Recht bedarf eine
Mischehe, um erlaubt zu sein, der ausdrücklichen Erlaubnis der
kirchlichen Autorität [Vgl. CIC, can. 1124]. Im Fall der
Kultverschiedenheit ist zur Gültigkeit eine ausdrückliche Dispens von
diesem Hindernis erforderlich [Vgl. CIC; can. 1086]. Diese Erlaubnis und
diese Dispens setzen voraus, daß die beiden Partner die wesentlichen
Zwecke und Eigenschaften der Ehe sowie die Verpflichtungen kennen und
nicht ausschließen, die der katholische Partner in bezug auf die Taufe
und die Erziehung der Kinder in der katholischen Kirche hat [Vgl. CIC, can.
1125].
1636 Dank des ökumenischen Dialogs konnten in vielen Gegenden die
betroffenen christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Mischehenpastoral
organisieren. Diese soll die Paare dazu ermutigen, ihre besondere
Situation im Licht des Glaubens zu leben. Sie soll ihnen auch dabei
helfen, die Spannungen zwischen den Verpflichtungen der Ehepartner füreinander
und für ihre jeweiligen kirchlichen Gemeinschaften zu überwinden. Diese
Pastoral muß die Entfaltung dessen fördern, was dem Glauben der Partner
gemeinsam ist und die Achtung vor dem, was sie trennt.
1637 Bei Kultverschiedenheit hat der katholische Partner eine besondere
Aufgabe, "denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und
die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt" (1
Kor 7,14). Für den christlichen Ehepartner und für die Kirche ist es
eine große Freude, wenn diese "Heiligung" zur freiwilligen
Bekehrung des anderen Partners zum christlichen Glauben führt [Vgl. 1 Kor
7,16]. Die aufrichtige eheliche Liebe, die schlichte, geduldige Ausübung
der Familientugenden und beharrliches Gebet können den nichtchristlichen
Ehepartner darauf vorbereiten, die Gnade der Bekehrung anzunehmen.
IV. Die Wirkungen des Sakramentes der Ehe
1638 "Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein
Band, das seiner Natur nach lebenslang und ausschließlich ist; in einer
christlichen Ehe werden zudem die Ehegatten durch ein besonderes Sakrament
gestärkt und gleichsam geweiht für die Pflichten und die Würde ihres
Standes" (CIC, can. 1134).
DAS EHEBAND
1639 Das Versprechen, durch das sich die Brautleute einander schenken und
einander annehmen, wird durch Gott selbst besiegelt [Vgl. Mk 10.9.]. Aus
ihrem Bund entsteht "eine nach göttlicher Ordnung feste Institution,
und zwar auch gegenüber der Gesellschaft" (GS 48,1). Der Bund
zwischen den Gatten wird in den Bund Gottes mit den Menschen
eingegliedert: "Echte eheliche Liebe wird in die göttliche Liebe
aufgenommen" (GS 48,2).
1640 Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft, so daß die
zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden
kann. Dieses Band, das aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute und
dem Vollzug der Ehe hervorgeht, ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit
und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her. Es
liegt nicht in der Macht der Kirche, sich gegen diese Verfügung der göttlichen
Weisheit auszusprechen [Vgl. CIC, can. 1141].
DIE GNADE DES SAKRAMENTES DER EHE
1641 "Die christlichen Gatten ... haben so in ihrem Lebensstand und
in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Volk Gottes" (LG 11). Diese
eigene Gnade des Ehesakramentes ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten zu
vervollkommnen und ihre unauflösliche Einheit zu stärken. Kraft dieser
Gnade fördern sich die Gatten "gegenseitig im ehelichen Leben sowie
der Annahme und Erziehung der Nachkommenschaft zur Heiligung" (LG 11)
[Vgl. LG 41].
1642 Christus ist der Quell dieser Gnade. Wie "Gott einst durch den
Bund der Liebe und Treue seinem Volk entgegenkam, so begegnet nun der Erlöser
der Menschen und der Bräutigam der Kirche durch das Sakrament der Ehe den
christlichen Gatten" (GS 48,2). Er bleibt bei ihnen und gibt ihnen
die Kraft, ihr Kreuz auf sich zu nehmen und ihm so nachzufolgen,
aufzustehen, nachdem sie gefallen sind, einander zu vergeben, die Last des
andern zu tragen [Vgl. Gal 6,2], sich einander unterzuordnen "in der
gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus" (Eph 5,21) und in zarter,
fruchtbarer übernatürlicher Liebe einander zu lieben. In den Freuden
ihrer Liebe und ihres Familienlebens gibt er ihnen schon hier einen
Vorgeschmack des Hochzeitsmahles des Lammes.
"Wie vermag ich das Glück jener Ehe zu schildern, die von der Kirche
geeint, vom Opfer gestärkt und vom Segen besiegelt ist, von den Engeln
verkündet und vom Vater anerkannt? ... Welches Zweigespann: Zwei Gläubige
mit einer Hoffnung, mit einem Verlangen, mit einer Lebensform, in einem
Dienste; Kinder eines Vaters, Diener eines Herrn! Keine Trennung im Geist,
keine im Fleisch, sondern wahrhaft zwei in einem Fleisch. Wo das Fleisch
eines ist, dort ist auch der Geist eins" (Tertullian, ux. 2,9) [Vgl.
FC 13,].
V. Die Werte und die Forderungen der ehelichen
Liebe
1643 "Die eheliche Liebe hat etwas Totales an sich, das alle
Dimensionen der Person umfaßt: Sie betrifft Leib und Instinkt, die Kraft
des Gefühls und der Affektivität, das Verlangen von Geist und Willen;
sie ist auf eine zutiefst personale Einheit hingeordnet, die über das
leibliche Einswerden hinaus dazu hinführt, ein Herz und eine Seele zu
werden; sie fordert Unauflöslichkeit und Treue in der endgültigen
gegenseitigen Hingabe und ist offen für die Fruchtbarkeit. In einem Wort,
es handelt sich um die normalen Merkmale jeder natürlichen ehelichen
Liebe, jedoch mit einem neuen Bedeutungsgehalt, der sie nicht nur läutert
und festigt, sondern so hoch erhebt, daß sie Ausdruck spezifisch
christlicher Werte werden" (FC 13).
DIE EINHEIT UND UNAUFLÖSLICHKEIT DER EHE
1644 Die Liebe der Gatten erfordert von Natur aus die Einheit und Unauflöslichkeit
ihrer personalen Gemeinschaft, die ihr ganzes Leben umfaßt: "sie
sind nicht mehr zwei, sondern eins" (Mt 19,6) [Vgl. Gen 2,24]. Sie
sind "berufen, in ihrer Einheit ständig zu wachsen durch die Treue,
mit der sie täglich zu ihrem Eheversprechen gegenseitiger Ganzhingabe
stehen" (FC 19). Diese menschliche Gemeinschaft wird durch die im
Sakrament der Ehe gegebene Gemeinschaft in Jesus Christus bekräftigt, geläutert
und vollendet. Sie vertieft sich durch das gemeinsame Glaubensleben und
durch die gemeinsam empfangene Eucharistie.
1645 "Wenn wirklich durch die gegenseitige und bedingungslose Liebe
die gleiche personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt
wird, wird auch die vom Herrn bestätigte Einheit der Ehe deutlich" (GS
49,2). Die Polygamie widerspricht dieser gleichen Würde der Gatten und
der ehelichen Liebe, die einzig und ausschließlich ist [Vgl. FC 19.].
DIE TREUE IN DER EHELICHEN LIEBE
1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten
unverletzliche Treue. Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe, in
der die beiden Gatten sich einander schenken. Liebe will endgültig sein.
Sie kann nicht bloß "bis auf weiteres" gelten. "Diese
innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch
das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern
ihre unauflösliche Einheit" (GS 48,1).
1647 Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund und in der
Treue Christi zu seiner Kirche. Durch das Sakrament der Ehe werden die
Gatten fähig, diese Treue zu leben und sie zu bezeugen. Durch das
Sakrament erhält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tieferen
Sinn.
1648 Sich lebenslang an einen Menschen binden, kann schwierig, ja unmöglich
erscheinen. Umso wichtiger ist es, die frohe Botschaft zu verkünden, daß
Gott uns mit einer endgültigen, unwiderruflichen Liebe liebt, daß die
Gatten an dieser Liebe teilhaben, daß diese sie trägt und stützt, und
daß sie durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein können. Die
Gatten, die mit der Hilfe Gottes in oft sehr schwierigen Verhältnissen
dieses Zeugnis geben, verdienen den Dank und den Beistand der kirchlichen
Gemeinschaft [Vgl. FC 20].
1649 Es gibt jedoch Situationen, in denen das eheliche Zusammenleben aus
sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird. In diesen Fällen
gestattet die Kirche, daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht
länger zusammenwohnen. Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott
weiterhin aufrecht; sie sind nicht frei, eine neue Ehe zu schließen. In
dieser schwierigen Situation wäre, falls dies möglich ist, die Versöhnung
die beste Lösung. Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen
behilflich sein, in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen,
in Treue zu ihrem Eheband, das unauflöslich bleibt [Vgl. FC 83; CIC, cann.
1151 - 1155].
1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach
den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen.
Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: "Wer seine
Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber
Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe
entläßt und einen anderen heiratet" (Mk 10,11 - 12). Die Kirche hält
deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue
Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil
wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem
Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese
Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund
können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung
durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen,
das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und
sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.
1651 Den Christen, die in dieser Situation leben und oft den Glauben
bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten, sollen die Priester
und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken, damit sie sich
nicht als von der Kirche getrennt betrachten, an deren Leben sie sich als
Getaufte beteiligen können und sollen.
"Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer
teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe
und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die
Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der
Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich
herabzurufen" (FC 84).
DIE BEREITSCHAFT ZUR FRUCHTBARKEIT
1652 "Durch ihre natürliche Eigenart sind die Ehe als Institution
und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft
hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung" (GS 48,1).
"Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen
zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei. Derselbe Gott, der gesagt hat:
‚Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei‘ (Gen 2,18) und ‚der
den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf‘ (Mt 19,4), wollte
ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen,
segnete darum Mann und Frau und sprach: ‚Wachset und mehret euch‘ (Gen
1,28). Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte
Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur
des Familienlebens dahin ausgerichtet, daß die Gatten von sich aus
entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und
Erlösers, der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und
bereichert" (GS 50,1).
1653 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe besteht auch in den Früchten
des sittlichen, geistigen und übernatürlichen Lebens, das die Eltern
durch die Erziehung ihren Kindern weitergeben. Die Eltern sind die ersten
und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder [Vgl. GE 3]. In diesem Sinn ist die
grundlegende Aufgabe der Ehe und der Familie die, im Dienst des Lebens zu
stehen [Vgl. FC 28].
1654 Eheleute, denen Gott Kindersegen versagt hat, können dennoch ein
menschlich und christlich sinnvolles Eheleben führen. Ihre Ehe kann
fruchtbar sein an Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Opfergeist und
diese ausstrahlen.
VI. Die Hauskirche
1655 Christus wollte im Schoß der heiligen Familie Josefs und Marias zur
Welt kommen und aufwachsen. Die Kirche ist nichts anderes als die
"Familie Gottes". Von Anfang an wurde der Kern der Kirche oft
von denen gebildet, die "mit ihrem ganzen Haus" gläubig
geworden waren [Vgl. Apg 18,8]. Als sie sich bekehrten, wünschten sie
auch, daß "ihr ganzes Haus" das Heil erlange [Vgl. Apg 16,31
und 11,14]. Diese gläubig gewordenen Familien waren Inseln christlichen
Lebens in einer ungläubigen Welt.
1656 Heute, in einer Welt, die dem Glauben oft fernsteht oder sogar feind
ist, sind die christlichen Familien als Brennpunkte lebendigen,
ausstrahlenden Glaubens höchst wichtig. Darum nennt das Zweite
Vatikanische Konzil die Familie nach einem alten Ausdruck "Ecclesia
domestica" [Hauskirche] (LG 11) [Vgl. FC 21]. Im Schoß der Familie
"sollen die Eltern durch Wort und Beispiel für ihre Kinder die
ersten Glaubensboten sein und die einem jeden eigene Berufung fördern,
die geistliche aber mit besonderer Sorgfalt" (LG 11).
1657 Hier wird das durch die Taufe erworbene Priestertum des
Familienvaters, der Mutter, der Kinder, aller Glieder der Familie aufs schönste
ausgeübt "im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung,
durch das Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige
Liebe" (LG 10). Die Familie ist so die erste Schule des christlichen
Lebens und "eine Art Schule reich entfalteter Humanität" (GS
52,1). Hier lernt man Ausdauer und Freude an der Arbeit, geschwisterliche
Liebe, großmütiges, ja wiederholtes Verzeihen und vor allem den Dienst
Gottes in Gebet und Hingabe des Lebens.
1658 Wir müssen noch an diejenigen Menschen denken, die aufgrund der
konkreten Verhältnisse, in denen sie - oft ohne es gewollt zu haben -
leben müssen, dem Herzen Jesu besonders nahestehen und deshalb die
Wertschätzung und angelegentliche Sorge der Kirche, vor allem der
Seelsorger, verdienen: an die große Zahl der unverheirateten Menschen.
Viele von ihnen bleiben, oft wegen ihrer Armut, ohne menschliche Familie.
Einige bewältigen ihre Lebenssituation im Geist der Seligpreisungen,
indem sie Gott und dem Nächsten vorbildlich dienen. Ihnen allen sind die
Pforten der Familien, der "Hauskirchen", und die der großen
Familie, der Kirche, zu öffnen. "Niemand ist ohne Familie auf dieser
Welt; die Kirche ist Haus und Familie für alle, besonders für jene,
die‚ sich plagen und schwere Lasten tragen‘ (Mt 11,28)" (FC 85).
KURZTEXTE
1659 Der hl. Paulus sagt: "Ihr Männer liebt eure Frauen wie Christus
die Kirche geliebt hat Dies ist ein tiefes Mysterium ich beziehe es auf
Christus und die Kirche (Eph 5,25.32).
1660 Der Bund der Ehe durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine
innige Lebens und Liebesgemeinschaft bilden wurde durch den Schöpfer
grundgelegt und mit eigenen Gesetzen versehen Er ist von Natur aus auf das
Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern
hingeordnet Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus dem Herrn
zui Wurde eines Sakramentes erhoben [Vgl. GS 48,1; CIC, can. 1055,
§ 1].
1661 Das Sakrament der Ehe ist ein Zeichen für den Bund zwischen Christus
und der Kirche Er gibt den Gatten die Gnade einander mit der Liebe zu
lieben mit der Christus die Kirche liebt Die Gnade des Sakramentes
vervollkommnet so die menschliche Liebe der Gatten stärkt ihre unauflösliche
Einheit und heiligt sie auf dem Weg zum ewigen Leben [Vgl. K. v. Trient:
DS 1799].
1662 Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner das heißt auf
dem Willen sich einander endgültig hinzugeben um in einem treuen und
fruchtbaren Ehebund zu leben.
1663 Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand innerhalb
der Kirche stellt ist es angebracht daß die Trauung öffentlich, im
Rahmen einer liturgischen Feier geschieht vor dem Priester (oder dem dazu
bevollmächtigten Zeugen der Kirche) den Trauzeugen und der Gemeinde der
Gläubigen.
1664 Einheit Unauflöslichkeit und Bereitschaft zur Fruchtbarkeit sind für
die Ehe wesentlich Die Polygamie laßt sich mit der Einheit der Ehe nicht
vereinbaren Eine Scheidung trennt was Gott vereint hat die Weigerung
fruchtbar zu sein bringt das eheliche Leben um seine vorzüglichste Gabe
das Kind (GS 50,1).
1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder
heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es
gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die
heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch
christlich führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben
erziehen.
1666 Die christliche Familie ist die Stätte, wo die Kinder die erste
Kunde vom Glauben erhalten. Darum wird sie mit Recht
"Hauskirche" genannt - eine Gnaden- und Gebetsgemeinschaft, eine
Schule der menschlichen Tugenden und der christlichen Liebe.
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